KI-Modelagentur

ENTSCHEIDUNG: UR_2025_03
STATTGABE
PLATTFORM
instagram
NORM
Spam
SPRACHE
Deutsch
DATUM
2025-08-02
MAßNAHME
Löschung von Inhalten

Entscheidung

- Aktenzeichen: ​XXXXX​ -


 

In dem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren zwischen

 


 

​XXXXXXXXXXXXX​

- die beschwerdeführende Person -

und


 

​Instagram​

- Online-Plattform –

wegen 


 

​der Löschung von Inhalten​ auf Grundlage von ​Instagram​s ​Spam-Richtlinie​
 

hat die zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle User Rights durch ihre Streitschlichter am ​19. Februar 2025​ entschieden:

 

User Rights kommt zu dem Ergebnis, dass ​Instagram​s Entscheidung, den Inhalt von der Plattform zu entfernen, ungerechtfertigt war. Der Inhalt verstößt nicht gegen die ​Spam-Richtlinie​ und hätte auf dieser Grundlage nicht entfernt werden sollen. ​Instagram​ sollte den Inhalt daher wiederherstellen.

 

I. Zusammenfassung

Die Beschwerde betrifft die Entfernung eines Kommentars, den die beschwerdeführende Person bzw. ihr KI-basierter Charakter XXXXXXXXXXXXX auf Instagram unter dem Beitrag eines virtuellen Modelnetzwerks gepostet hat. Instagram entfernte den Kommentar mit der Begründung, er verstoße gegen die Spam-Richtlinie, da er angeblich irreführend sei. Die beschwerdeführende Person legte daraufhin Beschwerde bei User Rights ein.

User Rights stellt fest, dass der Kommentar nicht gegen die Spam-Richtlinie verstößt. Der Kommentar ist ein einfacher Kommunikationsversuch und zeigt keine Anzeichen von Täuschung oder irreführendem Verhalten. Auch die Identität von Luciana Lopez als KI-Influencerin wird nicht verschleiert. Daher hebt User Rights die Entscheidung von Instagram auf und empfiehlt, den Kommentar wiederherzustellen.

II. Sachverhalt

Die Beschwerde betrifft Inhalte, die die beschwerdeführende Person bzw. der von ihr computergenerierte, auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierende fiktive Charakter XXXXXXXXXXXXX - auf Instagram XXXXXX - am XX November 2024​ veröffentlichte. Der streitgegenständliche Kommentar macht einen anderen Nutzer auf eine Nachricht, die sie im Juli geschickt hat, aufmerksam, sie möchte sich zu einer virtuellen Modelagentur austauschen. 

Dieser Kommentar wurde unter einem Beitrag des Instagram-Kontos XXXXXXXXXXXXX platziert. Bei dem XXXXXXXXXXXXX handelt es sich um eine virtuelle Modelagentur, die virtuelle Influencerinnen, also computergenerierte fiktive Figuren, die als Influencerinnen auftreten, fördert. Auch XXXXXXXXXXXXX tritt auf Instagram als KI-Influencerin und KI-Model auf. 

Der Beitrag des XXXXXXXXXXXXX enthält ein Foto eines Avatars in Frauengestalt, der XXXXXXXXXXXXX genannt wird. Der Text zu dem Bild stellt die Gründerin und Inhaberin vor und das Ziel der Agentur. Am ​gleichen Tag  entfernte ​Instagram​ den Inhalt von der Plattform. Ebenfalls am selben Tag legte die beschwerdeführende Person die Entscheidung von Instagram bei User Rights zur Überprüfung vor. Am 20. November  2024 informierte User Rights Instagram über die Beschwerde bei User Rights und gab die Möglichkeit zur Stellungnahme.

User Rights forderte Instagram auf, zusätzliche Informationen zur Rechtfertigung der getroffenen Moderationsentscheidung bereitzustellen. Die Plattform erklärte, dass der streitgegenständliche Kommentar gegen die Spam-Richtlinie verstoße. Demnach sei es nicht erlaubt, auf irreführende Weise Likes, Follower, Shares oder Videoaufrufe zu erlangen. 

III. Zulässigkeit

Die Beschwerde ist zulässig. User Rights ist zertifiziert, um Streitigkeiten zwischen Anbietern von Online-Plattformen und Nutzern in Bezug auf die Moderation von Inhalten, die auf einer Social-Media-Plattform auf Deutsch oder Englisch veröffentlicht wurden, zu entscheiden. Instagram ist eine Social-Media-Plattform. Der relevante Inhalt ist in Deutsch verfasst, also in einer Sprache, für die User Rights zertifiziert ist. ​Instagram​ hat Inhalte entfernt, die die beschwerdeführende Person auf ​Instagram​ geteilt hatte. Die Entfernung von Inhalten stellt eine Maßnahme dar, die gemäß Art. 20 Abs. 1 a) und Art. 21 Abs. 1 DSA bei User Rights angefochten werden kann. 

IV. Begründetheit

Die Beschwerde ist begründet.

User Rights kommt zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung von ​Instagram, den Inhalt von der Plattform zu entfernen, ungerechtfertigt ist. Der Inhalt verstößt nicht gegen die Spam-Richtlinie und hätte auf dieser Grundlage nicht entfernt werden sollen. ​Instagram​ sollte den Inhalt daher wiederherstellen.

1. Prüfungsumfang

In ihrer Stellungnahme gegenüber User Rights erklärte die Online-Plattform, dass die Maßnahme aufgrund ihrer ​Spam-Richtlinie​ erfolgt sei.

User Rights beschränkt die Prüfung auf die von der Plattform in ihrer Stellungnahme angeführte Regelung. Die Vereinbarkeit mit möglichen anderen Vorschriften wird nicht überprüft. Der Grund dafür ist, dass die Online-Plattform  gemäß Art. 17 DSA eine Maßnahme unter Angabe einer spezifischen Regelung in ihren Richtlinien begründen muss  (Art. 17 Abs. 3 e) DSA). Der Beschwerdegegenstand bestimmt sich damit maßgeblich danach, auf welche Regelung die Plattform ihre Maßnahme stützt. 

Sollte Instagram im Anschluss dieses Verfahrens feststellen, dass eine andere Richtlinie verletzt wurde, muss eine weitere Moderationsentscheidung getroffen und dem Nutzer eine neue Begründung übermittelt werden, die einen Hinweis auf diese Richtlinie enthält. Der Nutzer hat dann das Recht, diese Entscheidung gemäß Art. 20 oder Art. 21 DSA anzufechten.

2. Inhaltliche Prüfung

User Rights stützt seine Entscheidung auf die aktuelle Fassung der Richtlinien der Online-Plattform.

Der streitgegenständliche Kommentar verstößt nicht gegen die Spam-Richtlinie auf Instagram. Die Richtlinie von Instagram zielt darauf ab, Inhalte zu verhindern, die Nutzer täuschen oder irreführen sollen, um künstlich mehr Aufrufe zu erzielen. Solche Inhalte können die Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit der Plattform gefährden. 

Der Kommentar an sich deutet nicht auf ein täuschendes oder irreführendes Verhalten hin. Es handelt sich um einen einfachen Kommunikationsversuch. Ebenso wenig gibt es Anzeichen dafür, dass der Kommentar dazu gedacht ist, künstlich mehr Aufrufe zu erzielen oder die Nutzererfahrung auf der Plattform zu beeinträchtigen. Auch über die Identität von XXXXXXXXXXXXX als KI-Influencerin wird nicht getäuscht. Schließlich geht schon aus ihrer Profilbeschreibung hervor, dass es sich bei ihr um eine KI handelt. Zudem ist offenbar auch der übergeordnete Beitrag des XXXXXXXXXXXXX von einer KI namens XXXXXXXXXXXXX verfasst worden und das XXXXXXXXXXXXX ist schließlich auch eine Agentur für  KI-Influencerinnen bzw. Models. Allein dass eine KI den streitgegenständlichen Kommentar verfasst und veröffentlicht hat, spricht nicht für das Vorliegen von Spam. Instagrams Spam-Richtlinie nimmt auf derartige Konstellationen zudem gar nicht erst Bezug. 

Die Entfernung des Kommentars war mithin mangels eines Richtlinienverstoßes nicht gerechtfertigt.

V. Ergebnis

User Rights kommt zu dem Ergebnis, dass ​Instagram​s Entscheidung, den Inhalt von der Plattform zu entfernen, ungerechtfertigt war. Der Inhalt verstößt nicht gegen die ​Spam-Richtlinie​ und hätte auf dieser Grundlage nicht entfernt werden sollen. ​Instagram​ sollte den Inhalt daher wiederherstellen.

 

Hinweis: Die Entscheidungen von außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen sind gemäß Artikel 21 Abs. 2 Satz 3 DSA für Plattformen nicht bindend. Im Rahmen ihrer Pflicht zur Zusammenarbeit nach Treu und Glauben gemäß Artikel 21 Abs. 2 Satz 1 des DSA müssen Plattformen jedoch prüfen, ob Gründe gegen die Umsetzung der Entscheidung sprechen und die Streitbeilegungsstellen über die Umsetzung der Entscheidung informieren.


 

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