Entscheidung
- Aktenzeichen:XXXXX -
In dem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren zwischen
XXXXXXXXXX
- die beschwerdeführende Partei -
und
TikTok
- Online-Plattform –
wegen
TikToks Entscheidung, gemeldete Inhalte nicht zu löschen
hat die zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle User Rights durch ihre Streitschlichter am 23.07.2025 entschieden:
User Rights kommt zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung von TikTok, den Inhalt auf der Plattform zu belassen, unzutreffend ist. Der Inhalt verstößt gegen die Richtlinie zu Hassrede oder hasserfülltem Verhalten.
I. Zusammenfassung
Die Beschwerde betrifft ein TikTok-Video einer Nutzers namens XXXXXXX, das sich an syrische Einwanderer in Deutschland richtet. Anlass ist der Sturz des Assad-Regimes in Syrien. Der Nutzer plädiert für die “Rückkehr” der Syrer nach Syrien und führt negative Eigenschaften an, die er ihnen zuschreibt. Die beschwerdeführende Partei meldete den Inhalt als unvereinbar mit den Richtlinien von TikTok, doch die Plattform entschied, das Video nicht zu entfernen.
User Rights kommt zu dem Ergebnis, dass TikToks Entscheidung, den Inhalt auf der Plattform zu belassen, ungerechtfertigt war. Das Video verstößt gegen die Richtlinie zu Hassrede oder hasserfülltem Verhalten, da es syrische Einwanderer aufgrund ihrer ethnischen Herkunft und ihres Einwanderungsstatus diskriminiert und herabsetzt. User Rights empfiehlt daher, den Inhalt von der Plattform zu entfernen.
II. Sachverhalt
Die Beschwerde betrifft Inhalte, die von einem dritten Nutzer veröffentlicht wurden.
Bei dem streitgegenständlichen Inhalt handelt es sich um ein TikTok-Video, in dem ein dritter Nutzer mit dem Nutzernamen XXXXXXX (der Name ist von zwei Emojis in Form von Deutschlandflaggen flankiert) sich an syrische Einwanderer in Deutschland wendet. Anlass ist mutmaßlich der Sturz des Assad-Regimes in Syrien Anfang Dezember 2024, weshalb der dritte Nutzer nun von einem befreiten Land spricht und für die “Rückkehr” der syrischen Migrantinnen und Migranten dorthin plädiert. Er leitet sein Video, in dem er im Selfie-Modus in die Kamera spricht, ein, indem er Syrer adressiert und behauptet, es sei Zeit, sich zu verabschieden. Im Hintergrund läuft derweil das Lied "Time to Say Goodbye" von Andrea Bocelli und Sarah Brightman. Der dritte Nutzer führt danach eine Reihe negativer Eigenschaften an, die er syrischen Migrantinnen und Migranten in Deutschland zuschreibt. So hätte nur jeder Fünfte von ihnen sich seinen Lebensunterhalt selber verdienen müssen. Zudem seien die Kriminalstatistiken meist von syrischen Einwanderern angeführt worden. Zuletzt bedauert der dritte Nutzer es, dass Busse die feiernden Syrerinnen und Syrer nach dem Sturz des Assad-Regimes nicht zurück nach Syrien brachten.
Die beschwerdeführende Partei informierte TikTok über einen Inhalt, der ihrer Meinung nach mit den Richtlinien unvereinbar sei. Am XX April 2025 teilte die Online-Plattform der beschwerdeführenden Partei mit, dass der Inhalt nicht von der Plattform entfernt würde.
Am 23. April 2025 legte die beschwerdeführende Partei die Entscheidung von TikTok bei User Rights zur Überprüfung vor. Die beschwerdeführende Partei äußerte ihre Besorgnis über ein Video auf TikTok, in dem eine bestimmte Nation auf unzulässige Weise angegriffen werde. Die im Video enthaltenen Behauptungen, dass die Angehörigen dieser Nation nicht arbeiten würden und alle kriminell seien, seien nicht nur falsch und diffamierend, sondern stellten auch eine Verletzung der Nutzerrechte und der Gemeinschaftsrichtlinien von TikTok dar. Solche pauschalen Verurteilungen und Stigmatisierungen ganzer Bevölkerungsgruppen seien äußerst besorgniserregend, da sie Vorurteile schürten, Hass förderten und schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Betroffenen sowohl online als auch offline haben könnten. Die beschwerdeführende Partei betonte, dass die Meinungsfreiheit dort ihre Grenzen finde, wo die Würde anderer Menschen verletzt, zu Hass aufgerufen oder diskriminiert werde.
Am 25. April 2025 informierte User Rights TikTok über die Beschwerde bei User Rights und gab die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Plattform reagierte nicht, bevor die Frist abgelaufen war.
III. Zulässigkeit
Die Beschwerde ist zulässig.
User Rights ist zertifiziert, um Streitigkeiten zwischen Anbietern von Online-Plattformen und Nutzern in Bezug auf die Moderation von Inhalten, die auf einer Social-Media-Plattform auf Deutsch oder Englisch veröffentlicht wurden, zu entscheiden. TikTok ist eine Social-Media-Plattform. Der relevante Inhalt ist in Deutsch verfasst, also in einer Sprache, für die User Rights zertifiziert ist. Die beschwerdeführende Partei informierte TikTok über Inhalte, die sie für unvereinbar mit den Plattformrichtlinien hielt. TikTok informierte die beschwerdeführende Partei, dass der Inhalt auf der Plattform bleiben würde. Gemäß Art. 20 Abs. 1 a) und Art. 21 Abs. 1 DSA kann die Entscheidung, Inhalte auf der Plattform zu belassen, bei der außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle User Rights überprüft werden.
IV. Begründetheit
Die Beschwerde ist begründet.
User Rights kommt zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung von TikTok, den Inhalt auf der Plattform zu belassen, ungerechtfertigt war.
Der Inhalt ist mit den Richtlinien von TikTok unvereinbar. Konkret verstößt der Inhalt gegen die Richtlinie zu Hassrede oder hasserfülltem Verhalten von TikTok. Daher sollte TikTok den gemeldeten Inhalt von seiner Plattform entfernen.
1. Prüfungsumfang
Wenn Anbieter von Online-Plattformen entscheiden, Inhalte nach einem Hinweis auf einen potenziellen Verstoß gegen Plattformrichtlinien auf der Plattform zu belassen, prüft User Rights ausschließlich, ob die Inhalte tatsächlich gegen die Richtlinien der Online-Plattform verstoßen. User Rights prüft in diesem Fall nicht, ob die Inhalte gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Dies gilt auch dann, wenn die beschwerdeführende Partei erstmals gegenüber User Rights einen Gesetzesverstoß geltend macht.
2. Inhaltliche Prüfung
Der Inhalt verstößt gegen die Richtlinien der Online-Plattform.
User Rights stellt fest, dass die für die Bewertung des Inhalts in diesem Fall heranzuziehende Richtlinie die Richtlinie zu Hassrede oder hasserfülltem Verhalten ist. User Rights kommt zu dem Schluss, dass der Inhalt gegen diese Richtlinie verstößt. Das Video enthält Aussagen, die syrische Einwanderer in Deutschland aufgrund ihrer ethnischen Herkunft und ihres Einwanderungsstatus herabsetzen und diskriminieren.
Die TikTok-Richtlinie zu Hassrede und hasserfülltem Verhalten verbietet Inhalte, die eine geschützte Gruppe angreifen, einschließlich expliziter oder impliziter Inhalte, die auf geschützte Attribute abzielen. Zu den geschützten Attributen gehören unter anderem Ethnizität und Einwanderungsstatus. Die Richtlinie verbietet auch die Förderung von Gewalt, Diskriminierung und anderen Schäden auf der Grundlage eines geschützten Attributs sowie die Dehumanisierung von Personen aufgrund ihrer geschützten Attribute, indem sie als kriminell oder moralisch minderwertig dargestellt werden.
Das Video von XXXXXXX impliziert, dass syrische Einwanderer pauschal kriminell und wirtschaftlich abhängig sind, was eine Diskriminierung dieser Gruppe darstellt. Die Aussage, dass nur jeder Fünfte seinen Lebensunterhalt selbst verdienen müsse, und die Behauptung, dass Kriminalstatistiken meist von syrischen Einwanderern angeführt würden, sind Beispiele für die Herabsetzung und Stereotypisierung einer geschützten Gruppe. Diese Inhalte fördern eine negative und diskriminierende Sichtweise auf syrische Einwanderer. Es entsteht der Eindruck, dass die abwertenden Pauschalaussagen auf Nationalität und ethnische Herkunft der syrischen Migranten zurückzuführen seien. In dem Video werden keinerlei sachliche Argumente zum Thema Migration angeführt. Stattdessen werden syrische Migranten und ihr Fluchtschicksal, insbesondere durch das Einspielen des Liedes “Time to Say Goodbye", verhöhnt. Formulierungen wie es sei Zeit, sich zu verabschieden suggerieren, dass syrische Geflüchtete ohne jeglichen Fluchtgrund, eher aus Spaß und Eigennutz, nach Deutschland migriert sind, um das deutsche Sozialsystem auszunutzen. Auch wird völlig außer Acht gelassen, dass die Lage in Syrien nach dem Regimesturz weiterhin instabil war und ist. Das Video transportiert damit entgegen der Richtlinie zu Hassrede und hasserfüllten Verhalten offensichtlich eine hasserfüllte Ideologie. Vor diesem Hintergrund sollte es entfernt werden.
V. Ergebnis
User Rights kommt zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung von TikTok, den Inhalt auf der Plattform zu belassen, unzutreffend war. Der Inhalt verstößt gegen die Richtlinie zu Hassrede oder hasserfülltem Verhalten.
Hinweis: Die Entscheidungen von außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen sind gemäß Artikel 21 Abs. 2 Satz 3 DSA für Plattformen nicht bindend. Im Rahmen ihrer Pflicht zur Zusammenarbeit nach Treu und Glauben gemäß Artikel 21 Abs. 2 Satz 1 des DSA müssen Plattformen jedoch prüfen, ob Gründe gegen die Umsetzung der Entscheidung sprechen und die Streitbeilegungsstellen über die Umsetzung der Entscheidung informieren.