Entscheidung
- Aktenzeichen: XXXXX -
In dem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren zwischen
XXXXXXXXXXX
- die beschwerdeführende Partei -
und
TikTok
- Online-Plattform –
wegen
TikToks Entscheidung, gemeldete Inhalte nicht zu löschen
hat die zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle User Rights durch ihre Streitschlichter am 20.08.2025 entschieden:
User Rights kommt zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung von TikTok, den Inhalt auf der Plattform zu belassen, unzutreffend ist. Der Inhalt verstößt gegen die Richtlinie zu Hassrede oder hasserfülltem Verhalten.
I. Zusammenfassung
Die Beschwerde betrifft einen Kommentar einer dritten Person unter einem TikTok-Post der beschwerdeführenden Partei, der die Teilnahme am Christopher Street Day thematisiert. Die dritte Person kommentierte mit einem Bild des Konzentrationslagers Auschwitz. TikTok entschied, den Inhalt nicht zu entfernen, woraufhin die beschwerdeführende Partei User Rights um Überprüfung bat, da sie den Kommentar als Ausdruck von Hass und Geschichtsrevisionismus ansieht.
User Rights stellt fest, dass TikToks Entscheidung, den Inhalt auf der Plattform zu belassen, ungerechtfertigt war. Der Kommentar verstößt gegen die Richtlinie zu Hassrede und hasserfülltem Verhalten von TikTok, da er eine geschützte Gruppe implizit herabwürdigt. User Rights empfiehlt daher die Entfernung des Inhalts.
II. Sachverhalt
Die Beschwerde betrifft Inhalte, die von einer dritten Person veröffentlicht wurden.
Es handelt sich um einen Kommentar unter einem Post der beschwerdeführenden Partei auf TikTok. Der Post enthält ein Video, in dem die beschwerdeführende Partei fragt, wer beim CSD dabei sei. In einem eigenen Kommentar unter dem Beitrag platzierte die beschwerdeführende Partei außerdem Hashtags zum CSD und LGBTQIA+. Die dritte Person namens XXXXX kommentierte darunter mit einem Bild von dem Konzentrationslager Auschwitz. Auf diesem sieht man im Vordergrund Bahngleise, die in das Konzentrationslager Auschwitz führen.
Die beschwerdeführende Partei informierte TikTok über einen Inhalt, der ihrer Meinung nach mit den Richtlinien unvereinbar sei. Am XX Juni 2025 teilte die Online-Plattform der beschwerdeführenden Partei mit, dass der Inhalt nicht von der Plattform entfernt werde.
Am XX Juli 2025 legte die beschwerdeführende Partei die Entscheidung von TikTok bei User Rights zur Überprüfung vor. Bei der Einreichung ihrer Beschwerde an User Rights, wurde die beschwerdeführende Person gebeten, relevante Zusammenhänge bereitzustellen. Die beschwerdeführende Partei berichtete, dass auf ihre Ankündigung, am Christopher Street Day teilzunehmen, und die Frage, wer ebenfalls dort sei, mit einem Bild von Auschwitz kommentiert worden sei. Sie betrachtete dies als Ausdruck von Hass, Todeswunsch oder Morddrohung sowie als Geschichtsrevisionismus. Trotz Begründung und Erklärung habe TikTok darin jedoch kein Problem gesehen.
Am 11. Juli 2025 informierte User Rights TikTok über die Beschwerde bei User Rights und gab die Möglichkeit zur Stellungnahme. User Rights forderte TikTok auf, zusätzliche Informationen zur Rechtfertigung der getroffenen Moderationsentscheidung bereitzustellen. Die Plattform erklärte, dass sie die relevanten Regeln analysiert und den gemeldeten Inhalt überprüft habe. Sie bestätigte, dass dieser nicht gegen die Gemeinschaftsrichtlinien verstoße. Das Ergebnis sei, dass die Entscheidung aufrechterhalten werde.
III. Zulässigkeit
Die Beschwerde ist zulässig.
User Rights ist zertifiziert, um Streitigkeiten zwischen Anbietern von Online-Plattformen und Nutzern in Bezug auf die Moderation von Inhalten, die auf einer Social-Media-Plattform auf Deutsch oder Englisch veröffentlicht wurden, zu entscheiden. TikTok ist eine Social-Media-Plattform. Der relevante Inhalt ist in Deutsch verfasst, also in einer Sprache, für die User Rights zertifiziert ist. Die beschwerdeführende Partei informierte TikTok über Inhalte, die sie für unvereinbar mit den Plattformrichtlinien hielt. TikTok informierte die beschwerdeführende Partei, dass der Inhalt auf der Plattform bleiben würde. Gemäß Art. 20 Abs. 1 a) und Art. 21 Abs. 1 DSA kann die Entscheidung, Inhalte auf der Plattform zu belassen, bei der außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle User Rights überprüft werden.
IV. Begründetheit
Die Beschwerde ist begründet.
User Rights kommt zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung von TikTok, den Inhalt auf der Plattform zu belassen, ungerechtfertigt war.
Der Inhalt ist mit den Richtlinien von TikTok unvereinbar. Konkret verstößt der Inhalt gegen die Richtlinie zu Hassrede oder hasserfülltem Verhalten von TikTok. Daher sollte TikTok den gemeldeten Inhalt von seiner Plattform entfernen.
1. Prüfungsumfang
Wenn Anbieter von Online-Plattformen entscheiden, Inhalte nach einem Hinweis auf einen potenziellen Verstoß gegen Plattformrichtlinien auf der Plattform zu belassen, prüft User Rights ausschließlich, ob die Inhalte tatsächlich gegen die Richtlinien der Online-Plattform verstoßen. User Rights prüft in diesem Fall nicht, ob die Inhalte gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Dies gilt auch dann, wenn die beschwerdeführende Partei erstmals gegenüber User Rights einen Gesetzesverstoß geltend macht.
2. Inhaltliche Prüfung
Der Inhalt verstößt gegen die Richtlinien der Online-Plattform.
User Rights stellt fest, dass die für die Bewertung des Inhalts in diesem Fall heranzuziehende Richtlinie die Richtlinie zu Hassrede oder hasserfülltem Verhalten ist. User Rights kam zu dem Schluss, dass der Inhalt gegen diese Richtlinie verstößt.
Der Kommentar von XXXXX, der ein Bild des Konzentrationslagers Auschwitz zeigt, verstößt gegen die Richtlinie zu Hassrede und hasserfülltem Verhalten von TikTok. Das Bild von Bahngleisen, die zu einem Gebäude führen, das an das Konzentrationslager Auschwitz erinnert, kann als implizite oder explizite Herabwürdigung einer geschützten Gruppe angesehen werden, insbesondere im Kontext eines Beitrags, der sich mit LGBTQ+-Themen befasst.
Die Richtlinie von TikTok zu Hassrede und hasserfülltem Verhalten verbietet Inhalte, die eine geschützte Gruppe angreifen, sei es explizit oder implizit. Dazu gehören auch Inhalte, die die Existenz von Menschen aufgrund ihrer geschützten Attribute leugnen oder minimieren, wie das Leugnen des Holocausts. TikTok definiert geschützte Gruppen als Individuen oder Gemeinschaften, die gemeinsame geschützte Attribute teilen, wie Ethnizität, Religion, Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung. Die Richtlinie verbietet auch die Verwendung von Symbolen und Bildern, die mit hasserfüllten Ideologien in Verbindung stehen.
Der Kommentar von XXX, der ein Bild des Konzentrationslagers Auschwitz zeigt, kann als Versuch angesehen werden, die LGBTQ+-Gemeinschaft zu beleidigen oder zu entmenschlichen, indem er ein Bild verwendet, das mit einem der schlimmsten Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Verbindung steht. Im Kontext eines Beitrags, der die Teilnahme am CSD bewirbt, könnte das Bild als implizite Herabwürdigung oder Angriff auf die LGBTQ+-Gemeinschaft interpretiert werden.
Daher verstößt der Kommentar gegen die Richtlinie von TikTok zu Hassrede und hasserfülltem Verhalten. Dementsprechend ist dieser zu löschen. Aufgrund der Schwere des Richtlinienverstoßes regt User Rights eine Prüfung des Accounts der dritten Person durch die Plattform an.
V. Ergebnis
User Rights kommt zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung von TikTok, den Inhalt auf der Plattform zu belassen, unzutreffend ist. Der Inhalt verstößt gegen die Richtlinie zu Hassrede oder hasserfülltem Verhalten.
Hinweis: Die Entscheidungen von außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen sind gemäß Artikel 21 Abs. 2 Satz 3 DSA für Plattformen nicht bindend. Im Rahmen ihrer Pflicht zur Zusammenarbeit nach Treu und Glauben gemäß Artikel 21 Abs. 2 Satz 1 des DSA müssen Plattformen jedoch prüfen, ob Gründe gegen die Umsetzung der Entscheidung sprechen und die Streitbeilegungsstellen über die Umsetzung der Entscheidung informieren.