Keine Flagge

DÉCISION: UR_2026_12
APPROUVÉE
PLATEFORME
TikTok
NORME
Discours de Haine et Comportement Haineux
LANGUE
Allemand
DATE
août 2025
MESURE
Contenu supprimé

Entscheidung

- Aktenzeichen: XXXXX -

In dem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren zwischen

 


 

XXXXXXXXXXXX

- die beschwerdeführende Partei –


 

und


 

​TikTok​

- Online-Plattform –


 

wegen 

 

​            die Entfernung eines Inhalts​ auf Grundlage von ​TikTok​s ​Richtlinie zu Hassrede oder hasserfülltem Verhalten​
 

hat die zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle User Rights durch ihre Streitschlichter am ​18.08.2025​ entschieden:

User Rights kommt zu dem Ergebnis, dass ​TikTok​s Entscheidung, den Inhalt von der Plattform zu entfernen, ungerechtfertigt war. Der Inhalt verstößt nicht gegen die ​Richtlinie zu Hassrede oder hasserfülltem Verhalten​ und hätte auf dieser Grundlage nicht entfernt werden sollen. ​TikTok​ sollte den Inhalt daher wiederherstellen.

 

I. Zusammenfassung

Die Beschwerde betrifft einen Kommentar der beschwerdeführenden Partei auf TikTok, der die Entscheidung der Bundestagspräsidentin Julia Klöckner unterstützt, die Regenbogenflagge nicht auf dem Reichstagsgebäude zu hissen. TikTok entfernte den Kommentar mit der Begründung, er verstoße gegen die Richtlinie zu Hassrede und hasserfülltem Verhalten. Die beschwerdeführende Partei legte Beschwerde bei User Rights ein und betonte, dass ihr Kommentar lediglich eine Meinungsäußerung darstelle. 

User Rights stellt fest, dass der Kommentar nicht gegen die Richtlinie zu Hassrede und hasserfülltem Verhalten verstößt. Der Inhalt enthält keine diskriminierenden Äußerungen gegenüber geschützten Gruppen wie der LGBTQIA*-Community. Es handelt sich um ein durch die Meinungsfreiheit geschütztes Werturteil zur politischen Entscheidung von Frau Klöckner. Daher hebt User Rights die Entscheidung von TikTok auf und empfiehlt, den Inhalt wiederherzustellen.

 

II. Sachverhalt

Gegenstand der Beschwerde ist ein durch die beschwerdeführende Partei veröffentlichter Inhalt. Es handelt sich um einen Kommentar der beschwerdeführenden Partei, in welchem sie äußert, dass es richtig sei, die Flagge nicht zu hissen. 

Am ​XX Juli 2025​ entfernte ​TikTok​ den Inhalt von der Plattform. 

Ebenso am XX Juli 2025 legte die beschwerdeführende Partei die Entscheidung von TikTok bei User Rights zur Überprüfung vor. Bei der Einreichung ihrer Beschwerde an User Rights wurde die beschwerdeführende Person gebeten, relevante Zusammenhänge bereitzustellen. Die beschwerdeführende Partei erklärte, dass es in einem Beitrag um die Fahne auf dem Reichstagsgebäude ging, genauer gesagt um die Regenbogenflagge, die Frau Klöckner nicht genehmigt habe. Die beschwerdeführende Partei habe daraufhin kommentiert, dass es vollkommen richtig sei, die Flagge nicht zu hissen. Dieser Beitrag sei jedoch wegen angeblicher "Hassrede und hasserfülltem Verhalten" gelöscht worden. Trotz eines Widerspruchs sei der Beitrag weiterhin gelöscht geblieben. Die beschwerdeführende Partei betonte, dass sie in keiner Weise jemanden verbal angegriffen oder eine hasserfüllte Rede gehalten habe, sondern lediglich ihre Meinung zu dem Beitrag geäußert habe. Sie fühle sich diskriminiert und in eine Ecke gedrängt, da es auf TikTok immer absurder werde, wenn man seine Meinung nicht normal äußern könne, ohne jemanden anzugreifen. Die beschwerdeführende Partei sei entsetzt darüber, was momentan in Deutschland mit der Meinungsfreiheit geschehe. 

Am 9. Juli 2025 informierte User Rights TikTok über die Beschwerde bei User Rights und gab die Möglichkeit zur Stellungnahme. User Rights forderte TikTok auf, zusätzliche Informationen zur Rechtfertigung der getroffenen Moderationsentscheidung bereitzustellen. Die Plattform erklärte, dass die Inhalte gegen ihre Richtlinien zu Hassrede und hasserfülltem Verhalten verstoßen haben. Die Entscheidung werde aufrechterhalten. 

 

III. Zulässigkeit

Die Beschwerde ist zulässig. 

User Rights ist zertifiziert, um Streitigkeiten zwischen Anbietern von Online-Plattformen und Nutzern in Bezug auf die Moderation von Inhalten, die auf einer Social-Media-Plattform auf Deutsch oder Englisch veröffentlicht wurden, zu entscheiden. ​TikTok​ ist eine Social-Media-Plattform. Der relevante Inhalt ist in Deutsch verfasst, also in einer Sprache, für die User Rights zertifiziert ist. ​TikTok​ hat Inhalte entfernt, die die beschwerdeführende Partei auf ​TikTok​ geteilt hatte. Die Entfernung von Inhalten stellt eine Maßnahme dar, die gemäß Art. 20 Abs. 1 a) und Art. 21 Abs. 1 DSA bei User Rights angefochten werden kann.

 

IV. Begründetheit

Die Beschwerde ist begründet.

User Rights kommt zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung von ​TikTok​, den Inhalt von der Plattform zu entfernen, ungerechtfertigt ist. Der Inhalt verstößt nicht gegen die ​Richtlinie zu Hassrede oder hasserfülltem Verhalten​ und hätte auf dieser Grundlage nicht entfernt werden sollen. ​TikTok​ sollte den Inhalt daher wiederherstellen.

1. Prüfungsumfang

In ihrer Stellungnahme gegenüber User Rights erklärte die Online-Plattform, dass die Maßnahme aufgrund ihrer ​Richtlinie zu Hassrede oder hasserfülltem Verhalten​ erfolgt sei.

User Rights beschränkt die Prüfung auf die von der Plattform in ihrer Stellungnahme angeführte Regelung. Die Vereinbarkeit mit möglichen anderen Vorschriften wird nicht überprüft. Der Grund dafür ist, dass die Online-Plattform  gemäß Art. 17 DSA eine Maßnahme unter Angabe einer spezifischen Regelung in ihren Richtlinien begründen muss (Art. 17 Abs. 3 e) DSA). Der Beschwerdegegenstand bestimmt sich damit maßgeblich danach, auf welche Regelung die Plattform ihre Maßnahme stützt. 

Sollte TikTok im Anschluss dieses Verfahrens feststellen, dass eine andere Richtlinie verletzt wurde, muss eine weitere Moderationsentscheidung getroffen und dem Nutzer eine neue Begründung übermittelt werden, die einen Hinweis auf diese Richtlinie enthält. Der Nutzer hat dann das Recht, diese Entscheidung gemäß Art. 20 oder Art. 21 DSA anzufechten.

2. Inhaltliche Prüfung

User Rights stützt seine Entscheidung auf die aktuelle Fassung der Richtlinien der Online-Plattform.

Der Kommentar der beschwerdeführenden Partei, verstößt nicht gegen die Richtlinie zu Hassrede und hasserfülltem Verhalten von TikTok. 

Die Richtlinie von TikTok zu Hassrede und hasserfülltem Verhalten verbietet Inhalte, die Gewalt, Segregation, Diskriminierung oder andere Schäden auf der Grundlage eines geschützten Attributs fördern. Geschützte Attribute umfassen unter anderem Ethnizität, Nationalität, Religion, Geschlecht und sexuelle Orientierung. 

Der Kommentar betrifft die Entscheidung der Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU), am Christopher Street Day-Wochenende in Berlin vom 25. bis 27. Juli 2025 die Regenbogenfahne auf dem Reichstagsgebäude nicht zu hissen (https://www.welt.de/politik/deutschland/article6883c93510b8f718b6501dbb/christopher-street-day-reaktion-auf-kloeckner-entscheid-400-qm-grosse-regenbogenflagge-vor-dem-bundestag-ausgerollt.html). Dieser enthält keine Äußerung, die eine geschützte Gruppe wie die queere Community aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Identität diskriminiert. Die beschwerdeführende Partei äußert ihren befürwortenden Standpunkt zu Frau Klöckners Entscheidung, die in ganz Deutschland eine hitzige Debatte hervorgerufen hat. Hierbei handelt es sich um ein durch die Meinungsfreiheit geschütztes Werturteil. Aus diesem kann weder explizit noch implizit auf eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung geschlussfolgert werden. Schließlich hat Frau Klöckner ihre Entscheidung auf das staatliche Neutralitätsgebot gestützt und sich zugleich gegen jegliche Anfeindungen gegen Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung ausgesprochen (https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/kloeckner-bab-regenbogenflagge-100.html). 

Die beschwerdeführende Partei hat lediglich die politische Entscheidung der Bundestagspräsidentin als richtig bezeichnet, nicht aber Angehörige der LGBTQIA*-Community im Sinne der Richtlinie zu Hassrede und hasserfüllten Verhalten verbal angegriffen. 

Daher war die Entscheidung der Plattform, den Kommentar zu entfernen, nicht gerechtfertigt.

 

V. Ergebnis

User Rights kommt zu dem Ergebnis, dass ​TikTok​s Entscheidung, den Inhalt von der Plattform zu entfernen, ungerechtfertigt war. Der Inhalt verstößt nicht gegen die ​Richtlinie zu Hassrede oder hasserfülltem Verhalten​ und hätte auf dieser Grundlage nicht entfernt werden sollen. ​TikTok​ sollte den Inhalt daher wiederherstellen.



Hinweis: Die Entscheidungen von außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen sind gemäß Artikel 21 Abs. 2 Satz 3 DSA für Plattformen nicht bindend. Im Rahmen ihrer Pflicht zur Zusammenarbeit nach Treu und Glauben gemäß Artikel 21 Abs. 2 Satz 1 des DSA müssen Plattformen jedoch prüfen, ob Gründe gegen die Umsetzung der Entscheidung sprechen und die Streitbeilegungsstellen über die Umsetzung der Entscheidung informieren.

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