Cyberstalking auf Facebook, Instagram, TikTok und Co
Für Betroffene von Cyberstalking kostet es oft Kraft, sich zu wehren. Dennoch: Es ist eine Straftat. Social Media sind verpflichtet, dagegen Maßnahmen zu ergreifen. So hilft Ihnen User Rights.
Für Betroffene von Cyberstalking kostet es oft Kraft, sich zu wehren. Dennoch: Es ist eine Straftat. Social Media sind verpflichtet, dagegen Maßnahmen zu ergreifen. So hilft Ihnen User Rights.
Stalking kann auf ganz unterschiedliche Arten erfolgen. Typischerweise verfolgen, bedrohen und terrorisieren die Täter ihre Opfer. Sie dringen so schamlos und perfide in ihre Privatsphäre ein, dass bei letzteren starke Angst und ein permanentes Gefühl der Unsicherheit ausgelöst werden.
Stalking kann in der realen Welt genauso wie im Internet stattfinden. Dann spricht man vom Cyberstalking.
Auch das Cyberstalking hat ganz unterschiedliche Gesichter. Es wird mit digitalen Kommunikationsmitteln, z.B. per Handy-Messenger wie WhatsApp, E-Mail oder auch auf Social Media-Plattformen, begangen. Die Varianten des Cyberstalking reichen von dem Erstellen von Fake-Profilen, um andere Personen bloßzustellen, über das Veröffentlichen von intimen Fotos oder Nachrichten bis hin zum Hacking geheimer und sensibler Daten.
Das Cyberstalking ist als eine Form des Stalking gemäß § 238 StGB strafbar. Der deutsche Begriff für Stalking, von dem auch in der Strafnorm die Rede ist, ist “Nachstellung”. Unter dem Begriff des Nachstellens versteht man im Strafrecht, dass in den persönlichen Lebensbereich des Opfers eingegriffen wird, sodass dieses - in der Regel aufgrund psychischer Belastung - keine freien Entscheidungen mehr treffen kann.
Der Gesetzgeber hat den Straftatbestand des Stalkings 2021 zuletzt stark verschärft und erkennt seitdem auch das Cyberstalking durch Handlungen wie das “Ausspähen von Daten” (Hacking) oder das “unbefugte Verbreiten von Abbildungen einer Person” an.
Cyberstalking kann mit Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe, in besonders schwerwiegenden Fällen auch mit Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden.
Kasten: Cyberstalking vs. Cybermobbing
Cyberstalking ist speziell darauf ausgerichtet, in die Privatsphäre eines anderen Menschen einzudringen. Der Täter oder die Täterin möchte durch das ständige Auflauern und Terrorisieren auf psychologischer Ebene Macht über sein Opfer gewinnen. Wer Cyberstalking betreibt, handelt meist im Verborgenen.
Cybermobbing bezeichnet das Erniedrigen und Herabwürdigen einer Person mit digitalen Mitteln. Hier wird die persönliche Ehre des Opfers angegriffen. Häufig geschieht Cybermobbing daher auch öffentlichkeitswirksam. Cybermobbing auf Social Media kann als Beleidigung oder Bedrohung strafbar sein und verstößt gegen die Richtlinien der Plattform.
Täter, die Cyberstalking betreiben, handeln häufig stark gefühlsgeleitet. Rache, Eifersucht, Wut oder verletzter Stolz können Motive dafür sein, einer anderen Person im Internet nachzustellen. Wenn es zu Cyberstalking kommt, wird die Tat häufig von Ex-Partnern oder -Partnerinnen begangen.
Es gibt viele verschiedene Arten von Cyberstalking. Entsprechend muss auch immer individuell bewertet werden, ob ein Fall des Cyberstalking vorliegt. Welche Kriterien in welcher Situation dafür erfüllt sein müssen, lässt sich abstrakt nicht genau bestimmen.
Es gibt jedoch typische Beispiele:
wiederholte persönliche Nachrichten sowie sonstige ständige ungebetene Kontaktaufnahmen mit dem Opfer
Überwachung durch Spyware
Hacking von Social Media-Accounts, um Daten zu erlangen und die Identität zu stehlen (--> Fake-Profil)
Veröffentlichen intimer Fotos, Nachrichten oder sonstiger Daten
Veröffentlichen von Inhalten, z.B. verleumderische Äußerungen, um das Opfer bloßzustellen und verächtlich zu machen
ständige Warenbestellungen unter dem Namen des Opfers
Wenn Sie von Cyberstalking betroffen sind, ist es in jedem Fall ratsam, rechtliche Beratung einzuholen und zur Polizei zu gehen. Auch wenn es schwerfällt, sollten sich Opfer nahestehenden Personen anvertrauen. Diese können dann beim weiteren Vorgehen unterstützen.
Als betroffene Person können Sie auch außergerichtlich gegen Cyberstalking vorgehen, strafbare Inhalte auf einer Online-Plattform melden und sich an eine Streitbeilegungsstelle wie User Rights wenden, wenn die Plattform nicht reagiert.
So gehen Sie vor:
Plattform melden: Die großen sozialen Netzwerke wie Facebook, Instagram, TikTok, YouTube etc. sind seit kurzem durch den so genannten Digital Services Act (ggf. Link zu Artikel), einer Verordnung der Europäischen Union (EU), dazu verpflichtet, Meldefunktionen für rechtswidrige Inhalte bereitzustellen. Diese sollten Sie nutzen, um die Plattform auf die Tat aufmerksam zu machen. Stellt sich der streitige Inhalt als Cyberstalking heraus, muss die Plattform dagegen vorgehen. Ebenso ist wahrscheinlich , dass der streitgegenständliche Inhalt auch gegen die Richtlinien der Plattform verstößt. Auch einen solchen Verstoß muss die Plattform auf Ihre Meldung hin prüfen.
Beweise sichern: Erstellen Sie Screenshots der Sie belastenden Inhalte, damit Sie diese später als Beweise verwenden können.
Fall einreichen: Wenn die Plattform nicht angemessen reagiert, können Sie den Fall bei uns einreichen. Wir prüfen, ob die Plattform richtig gehandelt hat oder ob sie Maßnahmen ergreifen muss.
Plattform melden: Sie haben die Möglichkeit, sich in einem Melde- und Abhilfeverfahren direkt an Instagram, TikTok und Co. zu wenden und können gegen die Moderationsmaßnahme (z.B. dauerhafte Accountsperre, Löschung, Inhaltsbeschränkung) der Plattform Widerspruch einlegen.
Beweise sichern: Erstellen Sie Screenshots der Inhalte, die die Plattform zum Anlass für ihre Maßnahme genommen hat. Je mehr desto besser! Erstellen Sie auch Screenshots von den Nachrichten, mit denen die Plattform Ihnen die Maßnahme mitgeteilt hat.
Fall einreichen: Wenn die Plattform nicht angemessen reagiert und ihre Entscheidung nicht rückgängig macht, können Sie den Fall bei uns einreichen. Wir prüfen, ob die Plattform rechtmäßig bzw. richtlinienkonform gehandelt hat.