Neues Phänomen Doxing – Was tun?

Doxing ist aktueller denn je – und betrifft immer mehr Menschen. Dabei veröffentlichen Täter sensible Informationen ihrer Opfer im Internet und bringen sie dadurch in Gefahr. Was kann ich tun, wenn ich betroffen bin – und wie hilft User Rights?

Was ist Doxing?

Der Begriff “Doxing” (manchmal auch "Doxxing") bezeichnet das systematische Sammeln von personenbezogenen Daten einer Person mit dem Ziel, diese anschließend im Internet zu veröffentlichen. Seinen Ursprung hat der Begriff im Englischen. Der Wortteil “dox” wird von “docs” oder “documents” abgeleitet. Der Begriff spielt damit auf sensible Informationen in privaten Dokumenten an. 

Zu den personenbezogenen Daten, die beim Doxing veröffentlicht werden, gehören private Fotos und Videos, Tonaufnahmen und Chatverläufe – aber auch andere persönliche Informationen, wie Kontaktdaten (E-Mail-Adressen, Telefonnummern), Anschriften (der betroffenen Person oder von Verwandten und Freunden) sowie Angaben zum Arbeitgeber. 

Die Daten müssen zuvor nicht geheim gewesen sein. Auch wenn sie öffentlich zugänglich sind und durch eine Online-Suche zusammengetragen wurden, spricht man von Doxing.

Ist Doxing strafbar?

Doxing ist seit September 2021 in Deutschland als Straftat. Am 22. September 2021 trat § 126a StGB in Kraft, der das “gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten” unter Strafe stellt. Das Gesetz soll Betroffene vor Datenmissbrauch und dem Verlust der Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten durch Doxing schützen.  

Damit Doxing strafbar ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein

  • Öffentliches Verbreiten personenbezogener Daten im Internet oder auf Social Media

  • Es muss die Gefahr bestehen, dass die betroffene oder eine nahestehende Person Opfer einer schweren Straftat wird – etwa einer Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder körperliche Unversehrtheit

  • Der Täter muss vorsätzlich handeln

Doxing im Sinne des § 126a StGB kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.

Was sind die Ziele der Täter beim Doxing?

Die Ziele der Täterinnen und Täter beim Doxing sind vielfach: Sie wollen betroffene Personen in ihrer Privatsphäre und in ihren Persönlichkeitsrechten verletzen. Dies birgt oft auch das Risiko von Folge- oder Gewalttaten an. 

Beispiele sind:

  • Erpressung des Opfers mit den offengelegten Daten

  • Offenlegung von Kontaktdaten und Anschriften des Opfers, um Angriffe online wie offline zu erleichtern

  • Schaffung eines Risikos für Vermögensdelikte (z.B. Diebstahl, Betrug) durch die Veröffentlichung von Finanzdaten

  • Mobilisierung zahlreicher Dritter zur Belästigung und zum Mobbing (sogenannte “Hate-Mobs”)

Typische Beispiele für Doxing

Im Jahr 2019 gab es einen besonders bekannten Doxing-Fall: Es wurden Telefonnummern, Anschriften, E-Mail-Adressen, Fotos, Bilder und Chatverläufe von zahlreichen Politikerinnen, Politikern und Prominenten veröffentlicht. Darunter waren unter anderem die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Satiriker Jan Böhmermann. Von dem Angriff waren rund 1.000 Personen des öffentlichen Lebens betroffen. Der Vorfall führte dazu, dass die Politik zunehmend für die Thematik sensibilisiert wurde. Der Gesetzgeber leitete schließlich das Gesetzgebungsverfahren für § 126a StGB ein.

Die Beispiele für Doxing sind vielfältig. So können sich die Taten dadurch unterscheiden, aus welchen Quellen die offen gelegten Daten stammen. In manchen Fällen waren diese bereits im Internet öffentlich zugänglich. In anderen Fällen wurden die Daten durch Hacking oder Phishing erlangt. 

Die Täterinnen und Täter verfolgen dabei häufig unterschiedliche Absichten. Typisch ist die Intention, Angst zu schüren und die Opfer einzuschüchtern. Mitunter zielen die Täterinnen und Täter auch darauf ab, andere Nutzerinnen und Nutzer zu Mobbing, Belästigung oder sogar zu Straftaten gegen die Betroffenen anzustacheln.

Wie kann ich mich gegen Doxing wehren?

Ihre personenbezogenen Daten sind im Internet aufgetaucht? Sie vermuten, von Doxing betroffen zu sein?
Da Doxing nach § 126a StGB unter Strafe steht, sollten Sie in jedem Fall die Polizei informieren und rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Wenn Sie auf einer Social-Media-Plattform mutmaßlich Opfer von Doxing geworden sind, können Sie sich außerdem an eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle nach Art. 21 DSA – wie User Rights – wenden. Der Vorteil einer Meldung an User Rights besteht darin, dass die veröffentlichten personenbezogenen Daten kostenfrei und deutlich schneller von der Plattform entfernt werden können, als wenn Sie ausschließlich die Ermittlungsbehörden einschalten und gerichtliche Schritte einleiten. 

Wie kann User Rights mir helfen? 

User Rights kann Ihnen in zwei Situationen im Zusammenhang mit Doxing helfen:

Sie oder eine andere Person sind mutmaßlich von Doxing betroffen…

So gehen Sie vor:

  • Meldung an die Plattform: Die großen sozialen Netzwerke wie Facebook, Instagram, TikTok, etc. sind seit kurzem durch den sogenannten Digital Services Act, eine Verordnung der Europäischen Union (EU), dazu verpflichtet, Meldefunktionen für rechtswidrige Inhalte bereitzustellen. Diese Funktion sollten Sie nutzen, um die Plattform auf den Vorfall aufmerksam zu machen. Stellt sich der streitige Inhalt als Doxing gemäß § 126a StGB heraus, muss die Plattform dagegen vorgehen. In solchen Fällen verstößt der Inhalt, z. B. in Form eines Posts, einer Story oder eines Kommentars, meist auch gegen die Richtlinien der Plattform verstößt. Einen solchen Verstoß hat die Plattform auf Ihre Meldung hin zu prüfen.

  • Beweise sichern: Wenn noch nicht geschehen, erstellen Sie Screenshots der gegen Sie veröffentlichten Inhalte, damit Sie diese später als Beweise verwenden können.

  • Fall einreichen: Wenn die Plattform nicht angemessen reagiert, können Sie Ihren Fall bei uns einreichen. Wir prüfen, ob die Plattform richtig gehandelt hat oder ob sie Maßnahmen ergreifen muss.

Die Plattform hat gegen Sie eine Maßnahme ergriffen, weil Sie angeblich Doxing begangen haben…

  • Meldung an die Plattform: Sie haben die Möglichkeit, sich in einem Melde- und Abhilfeverfahren direkt an Instagram, TikTok und Co. zu wenden und können gegen die Moderationsmaßnahmen (z.B. Löschung, Inhaltsbeschränkung) der Plattform Widerspruch einlegen. 

  • Beweise sichern: Erstellen Sie Screenshots der Inhalte, die die Plattform zum Anlass für ihre Maßnahme genommen hat. Je mehr Nachweise Sie haben, desto besser! Erstellen Sie auch Screenshots von den Nachrichten, mit denen die Plattform Ihnen die Maßnahme mitgeteilt hat.

  • Fall einreichen: Wenn die Plattform nicht angemessen reagiert und ihre Entscheidung nicht rückgängig macht, können Sie den Fall bei uns einreichen. Wir prüfen, ob die Plattform rechtmäßig und im Einklang mit ihren Richtlinien gehandelt hat.