Neues Phänomen Doxing - Was tun?
Doxing ist aktueller denn je! Dabei teilen Täter sensible Infos ihrer Opfer im Internet und setzen sie damit Gefahren aus. Was tun, wenn ich betroffen bin? Wie hilft User Rights?
Doxing ist aktueller denn je! Dabei teilen Täter sensible Infos ihrer Opfer im Internet und setzen sie damit Gefahren aus. Was tun, wenn ich betroffen bin? Wie hilft User Rights?
Der Begriff “Doxing” bezeichnet das systematische Sammeln von personenbezogenen Daten einer Person, um diese anschließend im Internet zu veröffentlichen. Seinen Ursprung hat der Begriff im Englischen. Der Wortteil “dox” wird von “docs” oder “documents” abgeleitet. Der Begriff spielt damit auf sensible Informationen in privaten Dokumenten an.
Unter die personenbezogenen Daten, die beim Doxing veröffentlicht werden, fallen private Fotos und Videos, Tonaufnahmen, Chatverläufe aber auch jegliche andere persönliche Informationen.
Die Daten müssen zuvor nicht geheim gehalten worden sein. Auch wenn sie öffentlich zugänglich sind und durch eine Online-Suche zusammengetragen wurden, spricht man von Doxing.
Doxing gilt seit September 2021 in Deutschland als Straftat. Am 22. September 2021 trat § 126a StGB in Kraft, der das “Gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten” unter Strafe stellt. Das Gesetz soll vor dem Datenmissbrauch und dem Kontrollverlust über personenbezogene Daten durch Doxing schützen.
Dafür müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Doxing im Sinne des § 126a StGB kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Ziel der Täter beim Doxing ist regelmäßig, die betroffene Person nicht nur in ihren Persönlichkeitsrechten und in ihrer Privatsphäre zu verletzen. Es schließt sich oft auch ein Risiko für Folgetaten an
Beispiele dafür sind:
Erpressung des Opfers mit den offengelegten Daten
Offenlegung von Kontaktdaten und Anschrift des Opfers, um Angriffe online wie offline zu befördern
Schaffung eines Risikos für Vermögensdelikte durch Offenlegung von Finanzdaten
Beförderung von Belästigung und Mobbing durch viele weitere Nutzerinnen und Nutzer (“Hate-Mob”)
Im Jahr 2019 gab es einen besonders berühmten Doxing-Fall. Es wurden Telefonnummern, Anschriften, E-Mail-Adressen, Fotos, Bilder und Chatverläufe von zahlreichen Politikerinnen, Politikern und Prominenten veröffentlicht. Darunter waren etwa die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel oder der Satiriker Jan Böhmermann. Von dem Angriff waren etwa 1000 öffentliche Personen betroffen. Als Folge davon wurde die Politik mehr und mehr für die Thematik sensibilisiert. Der Gesetzgeber leitete schließlich das Gesetzgebungsverfahren für § 126a StGB ein.
Die Beispiele für Doxing sind vielfältig. So können sich die Taten dadurch unterscheiden, aus welchen Quellen die offen gelegten Daten erlangt wurden. In manchen Fällen waren diese bereits im Internet öffentlich zugänglich. In anderen haben die Täter die Daten für das Doxing durch Hacking-Angriffe oder Phishing erlangt.
Auch sind die Absichten der Täter oft verschieden. Typisch ist die Intention, Angst zu schüren und die Opfer einzuschüchtern. Zuweilen ist aber auch das Ziel, andere Nutzerinnen und Nutzer zu Mobbing und Belästigung oder sogar zu Straftaten gegen die Betroffenen aufzustacheln.
Personenbezogene Daten von Ihnen sind öffentlich im Internet aufgetaucht? Sie glauben, Sie sind von Doxing betroffen? Was tun?
Da Doxing nach § 126a StGB unter Strafe steht, ist es in jedem Fall ratsam, die Polizei einzuschalten und sich rechtliche Unterstützung zu suchen. Sind Sie auf einer Social Media-Plattform mutmaßlich Opfer von Doxing geworden, können Sie sich außerdem an eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle nach Art. 21 DSA wie User Rights wenden (Verlinkung).
User Rights hilft Ihnen in zwei Fällen rund um das Thema Doxing:
So gehen Sie vor:
Plattform melden: Die großen sozialen Netzwerke wie Facebook, Instagram, TikTok, YouTube etc. sind seit kurzem durch den so genannten Digital Services Act (ggf. Link zu Artikel), einer Verordnung der Europäischen Union (EU), dazu verpflichtet, Meldefunktionen für rechtswidrige Inhalte bereitzustellen. Diese sollten Sie nutzen, um die Plattform auf den Vorfall aufmerksam zu machen. Stellt sich der streitige Inhalt als Doxing gemäß § 126a StGB heraus, muss die Plattform dagegen vorgehen. Ebenso ist wahrscheinlich , dass der streitgegenständliche Inhalt auch gegen die Richtlinien der Plattform verstößt. Auch einen solchen Verstoß aufgrund mutmaßlichen Doxings muss die Plattform auf Ihre Meldung hin prüfen.
Plattform melden: Sie haben die Möglichkeit, sich in einem Melde- und Abhilfeverfahren direkt an Instagram, TikTok und Co. zu wenden und können gegen die Moderationsmaßnahme (z.B. Löschung, Inhaltsbeschränkung) der Plattform Widerspruch einlegen.
Beweise sichern: Erstellen Sie Screenshots der Inhalte, die die Plattform zum Anlass für ihre Maßnahme genommen hat. Je mehr desto besser! Erstellen Sie auch Screenshots von den Nachrichten, mit denen die Plattform Ihnen die Maßnahme mitgeteilt hat.
Fall einreichen: Wenn die Plattform nicht angemessen reagiert und ihre Entscheidung nicht rückgängig macht, können Sie den Fall bei uns einreichen. Wir prüfen, ob die Plattform rechtmäßig bzw. richtlinienkonform gehandelt hat.