Verleumdung im Internet - Wenn Lügen den Ruf zerstören
Verleumdung ist kein bloßes Schlagwort: Wer wissentlich unwahre Tatsachen über eine andere Person verbreitet und dadurch ihren Ruf gefährdet, kann sich nach § 187 StGB strafbar machen. Doch was genau unterscheidet Verleumdung von Beleidigung und übler Nachrede – und warum ist das gerade im Internet besonders relevant?

