Beleidigung im Netz

Der Ton im Netz wird rauer und viele Menschen Opfer von digitalem Hass. Fest steht: Beleidigung ist strafbar. Was tun, wenn man sich dagegen auf Social Media wehren möchte? Wie hilft User Rights dabei?

Was ist eine Beleidigung? 

Im deutschen Strafrecht spricht man von einer Beleidigung, wenn jemand eine andere Person in ihrer persönlichen Ehre verletzt. Das kann durch Wort, Bild, Schrift oder eine Handlung geschehen. Ab wann eine abwertende Äußerung als Beleidigung eingeordnet wird, richtet sich nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und Verständnis der jeweiligen Äußerung. Es kommt also ganz oft auf den Kontext an. Im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) ist die Beleidigung in § 185 geregelt. Wer jemanden beleidigt, kann eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bekommen.

Formen der Beleidigung

Schimpfwörter, die in jedem Zusammenhang herabwürdigend sind (z.B. Arschloch, Schlampe), gelten als strafbare Beleidigungen. Im Strafrecht spricht man von sogenannten Formalbeleidigungen.
Ebenfalls als Beleidigung wird die so genannte Schmähkritik eingeordnet. Der Zweck der Schmähkritik liegt alleine darin, das Gegenüber durch eigene Äußerungen ohne jeglichen Sachbezug in seiner persönlichen Ehre herabzusetzen. Knüpft die strittige Äußerung also an ein bestimmtes Verhalten der betroffenen Person oder sonstige Tatumstände an, scheidet eine Schmähkritik aus.
Aber auch wenn eine Äußerung weder eine Formalbeleidigung noch eine Schmähkritik ist, kann sie eine strafbare Beleidigung sein. Bei ihrer Beurteilung muss zwischen der Meinungsfreiheit der äußernden Person und dem Persönlichkeitsrecht der adressierten Person abgewogen werden. Überwiegt der Schutz des Persönlichkeitsrechts gegenüber dem Grundrecht der Meinungsfreiheit, spricht dies für das Vorliegen einer Beleidigung. 
 

Meinung vs. Tatsachenbehauptung

Wichtig für die rechtliche Bewertung einer Beleidigung ist insbesondere, ob es sich bei der Äußerung um eine Meinung oder eine Tatsachenbehauptung handelt. Die Meinung wird im deutschen Recht mit dem Begriff „Werturteil“ beschrieben. Der Äußernde bringt damit seinen Standpunkt, seine Haltung, zu etwas zum Ausdruck. Seine Aussage kann regelmäßig nicht bewiesen werden. 
Bsp.: „Ich finde diesen Politiker unfähig.“

Im Gegensatz dazu enthält die Tatsachenbehauptung Angaben, die auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft und bewiesen werden können.

Bsp.: „Dieser Politiker hat Geld gestohlen.“

Eine Beleidigung kann sowohl in Form einer Meinung als auch in Form einer Tatsachenbehauptung geäußert werden. Grundsätzlich kann eine Beleidigung direkt an die betroffene Person gerichtet sein. Sie kann aber auch  gegenüber Dritten geäußert werden. Eine Einschränkung gibt es bei unwahren oder nicht sicher beweisbaren Tatsachenbehauptungen. Werden diese gegenüber Dritten über die betroffene Person geäußert, liegt keine Beleidigung vor. Dann liegt typischerweise eine  üble Nachrede nach § 186 StGB oder Verleumdung nach § 187 StGB vor (Verlinkung auf Artikel zu §§ 185 und 186 StGB).
 

Tatort Internet 

Beleidigungen im Internet stellen Betroffene vor große Herausforderungen. Fällt jemand in den sozialen Netzwerken einer Beleidigung zum Opfer, ist es schwierig, den Täter zu identifizieren, da dieser häufig unter seinem Nutzernamen auftritt. Der Nutzername gibt oft keinen Aufschluss über den Klarnamen bzw. die Identität des Täters. Manchmal erstellen Täter sogar Fake- oder anonyme Profile, um mit diesen beleidigende Inhalte zu veröffentlichen. 

Das Problem an Beleidigungen im Internet ist auch, dass diese für zahlreiche andere Nutzerinnen und Nutzer sichtbar sind. Häufig werden sie durch Teilen und Liken weiterverbreitet. Dadurch bleiben sie über längere Zeit bestehen und es wird immer schwerer, dagegen vorzugehen. 

Was kann ich tun? Wie kann User Rights mir helfen? 

Sie melden eine Beleidigung eines dritten Nutzers 

Sie wurden Opfer einer Beleidigung oder haben mitbekommen, dass jemand anderes beleidigt wurde?! Nun haben Sie die folgenden Möglichkeiten dagegen vorzugehen. 

1. Plattform melden: Die großen sozialen Netzwerke wie Facebook, Instagram, TikTok, YouTube etc. sind seit kurzem durch den so genannten Digital Services Act (ggf. Link zu Artikel), eine Verordnung der Europäischen Union (EU), dazu verpflichtet, Meldefunktionen für beleidigende Inhalte bereitzustellen. Diese sollten Sie nutzen, um die Plattform auf den Vorfall aufmerksam zu machen. Stellt sich der streitige Inhalt als Beleidigung heraus, muss die Plattform dagegen vorgehen. 

2. Beweise sichern: Erstellen Sie Screenshots der beleidigenden Inhalte oder archivieren Sie Ihre Chatverläufe, damit Sie diese später als Beweise verwenden können. 

Fall einreichen: Wenn die Plattform nicht angemessen reagiert, können Sie den Fall bei uns einreichen. Wir prüfen, ob die Plattform richtig gehandelt hat oder ob sie Maßnahmen ergreifen muss. 

Plattform wirft Ihnen eine Beleidigung vor und verhängt daher gegen Sie eine Maßnahme 

Ein von Ihnen veröffentlichter Inhalt wurde gelöscht oder auf andere Weise eingeschränkt, weil dieser vermeintlich eine Beleidigung enthält? Sie sind der Ansicht, dass es sich um eine Fehlentscheidung der Plattform handelt. 

1. Plattform melden: Sie haben die Möglichkeit, sich in einem Melde- und Abhilfeverfahren direkt an Instagram, TikTok und Co. zu wenden und können gegen die Moderationsmaßnahme (z.B. Löschung, Inhaltsbeschränkung) der Plattform Widerspruch einlegen. 

2. Beweise sichern: Erstellen Sie Screenshots der Inhalte, die die Plattform eingeschränkt hat, und bewahren Sie diese gut auf. Je mehr desto besser! Erstellen Sie auch Screenshots von den Nachrichten, mit denen die Plattform Ihnen die Maßnahme mitgeteilt hat. 

Fall einreichen: Wenn die Plattform nicht angemessen reagiert und ihre Entscheidung nicht rückgängig macht, können Sie den Fall bei uns einreichen. Wir prüfen, ob die Plattform rechtmäßig bzw. richtlinienkonform gehandelt hat. 

Daneben haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, die Polizei zu verständigen und die Beleidigung zur Anzeige zu bringen. Gerade in Fällen schwerwiegender ehrverletzender Äußerungen ist dies ratsam. Sie können dann ebenso gerichtlich gegen den beleidigenden Inhalt vorgehen. Auf das außergerichtliche Verfahren vor User Rights hat dies keinen Einfluss. Sie können dennoch weiterhin unsere Hilfe in Anspruch nehmen.