Beleidigung im Netz

Der Ton im Netz wird rauer und viele Menschen werden Opfer von digitalem Hass. Eines steht fest: Beleidigung ist strafbar. Was tun, wenn man sich in sozialen Medien dagegen wehren möchte? Wie kann User Rights dabei helfen?

Was ist eine Beleidigung? 

Im deutschen Strafrecht liegt eine Beleidigung vor, wenn jemand die persönliche Ehre einer anderen Person verletzt. Das kann durch Wort, Bild, Schrift oder eine Handlung geschehen. Ob eine abwertende Äußerung als Beleidigung gilt, hängt vom allgemeinen Sprachgebrauch und vom Verständnis der konkreten Äußerung ab. Entscheidend ist also häufig der Kontext. Die Beleidigung ist in § 185 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt. Wer jemanden beleidigt, kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.

Formen der Beleidigung

Schimpfwörter, die in jedem Zusammenhang herabwürdigend sind (z. B. "Arschloch", "Schlampe"), gelten als strafbare Beleidigungen. Im Strafrecht spricht man von sogenannten Formalbeleidigungen.
Auch die sogenannte Schmähkritik wird als Beleidigung eingeordnet. Der Zweck der Schmähkritik liegt allein darin, das Gegenüber persönlich abzuwerten. Dabei geht es nicht oder kaum um Inhalte. Die diffamierende Äußerung hat keinen Sachbezug. 

Beispiele sind:

  • "steindummer, kenntnisloser und talentfreier Autor"; "einer der verlogensten, ja korruptesten Autoren" – Das Bundesverfassungsgericht wertet diese Äußerungen in einer Buchrezension als Schmähkritik, da deren Hauptzweck darin bestand, den Autor zu diffamieren. 

  • "ausgemolkene Ziege" – Der Bundesgerichtshof wertete diese Bezeichnung einer Fernsehmoderatorin in einer Pressereportage als Schmähkritik. 

Auch wenn eine Äußerung weder eine Formalbeleidigung noch eine Schmähkritik ist, so kann sie dennoch eine strafbare Beleidigung darstellen. Bei der Beurteilung ist zwischen der Meinungsfreiheit der äußernden Person und dem Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person abzuwägen. Überwiegt der Schutz des Persönlichkeitsrechts gegenüber dem Grundrecht der Meinungsfreiheit, spricht dies dafür, dass eine Beleidigung vorliegt. 

Meinung vs. Tatsachenbehauptung

Für die rechtliche Bewertung einer Beleidigung ist entscheidend, ob es sich um eine Meinung oder eine Tatsachenbehauptung handelt. Im deutschen Recht wird die Meinung als „Werturteil“ bezeichnet. Der Äußernde bringt damit seinen Standpunkt oder seine Haltung zum Ausdruck. Eine solche Aussage lässt sich in der Regel nicht beweisen. 
Beispiel: „Ich finde diesen Politiker unfähig.
Eine Tatsachenbehauptung enthält dagegen Angaben, die auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft und bewiesen werden können.
Beispiel: „Dieser Politiker hat Geld gestohlen.
Eine Beleidigung kann sowohl in Form einer Meinung als auch in Form einer Tatsachenbehauptung geäußert werden. Grundsätzlich kann eine Beleidigung direkt an die betroffene Person gerichtet sein. Sie kann aber auch gegenüber Dritten geäußert werden. Besonders zu beachten ist: Unwahre oder nicht sicher beweisbare Tatsachenbehauptungen sind rechtlich anders zu bewerten. Werden solche Behauptungen gegenüber Dritten über die betroffene Person geäußert, so liegt keine Beleidigung vor. In solchen Fällen liegt meist eine üble Nachrede nach § 186 StGB oder eine Verleumdung nach § 187 StGB vor.

Tatort Internet 

Beleidigungen im Internet sind für Betroffene oft eine große Herausforderung. Wenn jemand in sozialen Netzwerken beleidigt wird, ist es oft schwierig, den Täter zu identifizieren, da dieser meist nur unter einem Nutzernamen auftritt. Der Nutzername gibt oft keinen Aufschluss über den Klarnamen oder die Identität des Täters. Manchmal erstellen Täter Fake-Profile oder anonyme Accounts, um darüber beleidigende Inhalte zu veröffentlichen. 

Ein weiteres Problem an Beleidigungen im Internet ist, dass sie für viele andere Nutzerinnen und Nutzer sichtbar sind. Oft werden sie durch Teilen oder Likes weiterverbreitet. Dadurch bleiben sie oft lange online, und es wird zunehmend schwieriger, dagegen vorzugehen. 

Wie kann User Rights mir helfen? 

User Rights kann in zwei Fällen von Beleidigungen helfen: 

 

Sie melden eine Beleidigung eines dritten Nutzers...

Sie wurden Opfer einer Beleidigung oder haben mitbekommen, dass jemand anderes beleidigt wurde? Nun haben Sie die folgenden Möglichkeiten, dagegen vorzugehen: 

  • Meldung an die Plattform: Die großen sozialen Netzwerke wie Facebook, Instagram, TikTok, etc. sind seit kurzem durch den sogenannten Digital Services Act, eine Verordnung der Europäischen Union (EU), dazu verpflichtet, Meldefunktionen für beleidigende Inhalte bereitzustellen. Diese Funktionen sollten Sie nutzen, um die Plattform auf den Vorfall aufmerksam zu machen. Stellt sich der gemeldete Inhalt als Beleidigung heraus, muss die Plattform tätig werden.
  • Beweise sichern: Erstellen Sie Screenshots der beleidigenden Inhalte oder speichern Sie Chatverläufe, um diese später als Beweise nutzen zu können. 
  • Fall einreichen: Wenn die Plattform nicht angemessen reagiert, können Sie den Fall bei uns einreichen. Wir prüfen, ob die Plattform richtig gehandelt hat oder ob sie Maßnahmen ergreifen muss. 

Die Plattform wirft Ihnen eine Beleidigung vor und hat eine Maßnahme gegen Sie verhängt...

Ein von Ihnen veröffentlichter Inhalt wurde gelöscht oder auf andere Weise eingeschränkt, weil er angeblich eine Beleidigung enthält? Sie sind der Ansicht, dass es sich um eine Fehlentscheidung der Plattform handelt?

  • Meldung an die Plattform: Sie haben die Möglichkeit, sich im sogenannten Melde- und Abhilfeverfahren direkt an Instagram, TikTok und Co. zu wenden und gegen die Moderationsmaßnahme (z.B. Inhaltsbeschränkung oder Löschung) Widerspruch einlegen.

  • Beweise sichern: Erstellen Sie Screenshots der Inhalte und der Mitteilungen, in denen die Plattform Ihnen ihre Maßnahme erklärt und bewahren Sie diese gut auf. Je mehr Nachweise, desto besser! 

  • Fall einreichen: Wenn die Plattform nicht angemessen reagiert oder ihre Entscheidung nicht zurücknimmt, können Sie den Fall bei uns einreichen. Wir prüfen, ob die Maßnahme rechtmäßig und im Einklang mit den Richtlinien der Plattform steht. 

Zusätzlich haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, die Polizei zu verständigen und die Beleidigung zur Anzeige zu bringen. Gerade in Fällen schwerwiegender ehrverletzender Äußerungen ist dies ratsam. Sie können dann ebenso gerichtlich gegen den beleidigenden Inhalt vorgehen. Auf das außergerichtliche Verfahren vor User Rights hat dies keinen Einfluss. Sie können dennoch weiterhin unsere Hilfe in Anspruch nehmen.