Cyberstalking auf Facebook, Instagram, TikTok und Co.

Für Betroffene von Cyberstalking kostet es oft Kraft, sich zu wehren. Dennoch gilt: Cyberstalking ist eine Straftat. Social-Media-Plattformen sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen dagegen zu ergreifen. So hilft Ihnen User Rights.

Was bedeutet Cyberstalking?

Stalking kann auf ganz unterschiedliche Weisen erfolgen. Typischerweise verfolgen, bedrohen oder terrorisieren die Täter ihre Opfer. Sie dringen schamlos und perfide in die Privatsphäre ihrer Opfer ein und lösen dadurch starke Angst und ein dauerhaftes Gefühl der Unsicherheit aus.

Stalking kann in der realen Welt genauso wie im Internet stattfinden. Dann spricht man von Cyberstalking.

Cyberstalking kann viele Formen annehmen. Es wird mit digitalen Kommunikationsmitteln begangen, z. B. über Messenger-Dienste wie WhatsApp, per E-Mail oder auf Social-Media-Plattformen. Die Varianten des Cyberstalking reichen vom Erstellen von Fake-Profilen, um andere Personen bloßzustellen, über das Veröffentlichen intimer Fotos oder Nachrichten bis hin zum Hacken sensibler Daten.

Ist Cyberstalking strafbar?

Cyberstalking ist als eine Form des Stalkings gemäß § 238 StGB strafbar. Der deutsche Begriff für Stalking, der auch in der Strafnorm verwendet wird, ist “Nachstellung”. Unter dem Begriff des Nachstellens versteht man im Strafrecht, dass in den persönlichen Lebensbereich der betroffenen Person eingegriffen wird, sodass sie – meist aufgrund psychischer Belastung – keine freien Entscheidungen mehr treffen kann.

Der Gesetzgeber hat den Straftatbestand des Stalkings 2021 deutlich verschärft. Seitdem erfasst § 238 StGB ausdrücklich auch Cyberstalking – etwa durch Handlungen wie das “Ausspähen von Daten” (Hacking) oder das “unbefugte Verbreiten von Abbildungen einer Person”.

Cyberstalking kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

Cyberstalking vs. Cybermobbing

Cyberstalking zielt gezielt darauf ab, in die Privatsphäre einer anderen Person einzudringen. Die Täterin oder Täter versucht, durch ständiges Auflauern und psychische Einschüchterung Macht über das Opfer zu gewinnen. Wer Cyberstalking betreibt, handelt meist im Verborgenen.

Cybermobbing bezeichnet das gezielte Erniedrigen oder Herabwürdigen einer Person über digitale Kommunikationsmittel. Dabei wird die persönliche Ehre des Opfers angegriffen. Häufig geschieht Cybermobbing daher auch öffentlichkeitswirksam. Cybermobbing auf Social Media kann als Beleidigung oder Bedrohung strafbar sein und verstößt gegen die Richtlinien der Plattform.

Typische Beispiele für Cyberstalking

Täterinnen und Täter, die Cyberstalking betreiben, handeln häufig stark gefühlsgeleitet. Rache, Eifersucht, Wut oder verletzter Stolz sind häufige Motive, einer anderen Person im Internet nachzustellen. Cyberstalking wird häufig von ehemaligen Partnerinnen oder Partnern begangen.

Cyberstalking kann viele unterschiedliche Formen annehmen. Entsprechend muss immer individuell bewertet werden, ob ein Fall von Cyberstalking vorliegt. Welche Kriterien im Einzelfall erfüllt sein müssen, lässt sich allgemein nicht eindeutig bestimmen.

Es gibt jedoch typische Beispiele:

  • wiederholte persönliche Nachrichten sowie sonstige ständige ungebetene Kontaktaufnahmen mit dem Opfer

  • Überwachung durch Spyware

  • Hacking von Social-Media-Accounts, um Daten zu erlangen und die Identität zu stehlen (um daraus ein Fake-Profil zu erstellen)

  • Veröffentlichen intimer Fotos, Nachrichten oder sonstiger Daten

  • Veröffentlichen von Inhalten, z. B. verleumderische Äußerungen, um das Opfer bloßzustellen und verächtlich zu machen

  • ständige Warenbestellungen im Namen des Opfers

Von Cyberstalking betroffen – was tun?

Wenn Sie von Cyberstalking betroffen sind, ist es in jedem Fall ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen und zur Polizei zu gehen. Auch wenn es schwerfällt, sollten sich Betroffene nahestehenden Personen anvertrauen. Diese können beim weiteren Vorgehen unterstützen. 

Als betroffene Person können Sie auch außergerichtlich gegen Cyberstalking vorgehen: Sie können strafbare Inhalte auf einer Online-Plattform melden und sich an eine Streitbeilegungsstelle wie User Rights wenden, wenn die Plattform nicht reagiert.

Cyberstalking auf Instagram, Facebook oder TikTok – so hilft User Rights

User Rights kann in zwei Fällen rund um das Thema Cyberstalking tätig werden:

Sie oder eine dritte Person sind mutmaßlich von Cyberstalking betroffen…

  • Meldung an die Plattform: Die großen sozialen Netzwerke wie Facebook, Instagram oder TikTok sind seit kurzem durch den sogenannten Digital Services Act, eine Verordnung der Europäischen Union (EU), dazu verpflichtet, Meldefunktionen für rechtswidrige Inhalte bereitzustellen. Diese sollten Sie nutzen, um die Plattform auf dien Vorfall aufmerksam zu machen. Stellt sich der streitige Inhalt als Cyberstalking heraus, muss die Plattform dagegen vorgehen. Ebenso ist wahrscheinlich, dass der gemeldete Inhalt auch gegen die Richtlinien der Plattform verstößt. Auch einen solchen Verstoß muss die Plattform auf Ihre Meldung hin prüfen.

  • Beweise sichern: Erstellen Sie Screenshots der belastenden Inhalte, damit Sie diese später als Beweise verwenden können.

  • Fall einreichen: Wenn die Plattform nicht angemessen reagiert, können Sie den Fall bei uns einreichen. Wir prüfen, ob die Plattform richtig gehandelt hat oder weitere Maßnahmen erforderlich sind.

Die Plattform hat gegen Sie eine Maßnahme ergriffen, weil Sie angeblich Cyberstalking begangen haben…

  • Meldung an die Plattform: Sie haben die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Melde- und Abhilfeverfahren direkt an Instagram, TikTok und Co. zu wenden und gegen die Moderationsmaßnahme (z.B. dauerhafte Accountsperre, Löschung oder Inhaltsbeschränkung) der Plattform Widerspruch einlegen.

  • Beweise sichern: Erstellen Sie Screenshots der Inhalte, die die Plattform als Grundlage für ihre Maßnahme verwendet hat – je mehr, desto besser! Dokumentieren Sie außerdem die Nachrichten, mit denen die Plattform Ihnen die Maßnahme mitgeteilt hat.

  • Fall einreichen: Wenn die Plattform nicht angemessen reagiert und ihre Entscheidung nicht rückgängig macht, können Sie den Fall bei User Rights einreichen. Wir prüfen, ob die Plattform rechtmäßig beziehungsweise richtlinienkonform gehandelt hat.