Sexuelle Belästigung auf Social Media 

Viele Sexualdelikte werden auf Social Media verübt. Was ist verboten und was erlaubt? Wann macht man sich wegen sexueller Belästigung strafbar? Und wie kann User Rights helfen?

Sexuelle Inhalte auf Social Media Plattformen

Die auf Plattformen wie Instagram oder TikTok geltenden Richtlinien enthalten viele ausführliche Regelungen zu Nacktdarstellungen, Pornographie, Darstellungen von sexuellem Missbrauch oder sexuell motivierter Kontaktaufnahme. Um sensible Nutzerinnen und Nutzer zu schützen, sind pornographische Inhalte, Abbildungen von Genitalia oder explizite Darstellungen von sexuellen Handlungen in der Regel verboten. Andere Inhalte, wie z.B. implizite Darstellungen von sexuellen Handlungen, dürfen nur Personen ab 18 Jahren zugänglich gemacht werden. Wenn dagegen verstoßen wird, ist es laut Richtlinien gerechtfertigt, dass die Plattformen die entsprechenden Inhalte löschen oder Kontofunktionen einschränken. Es kann auch sein, dass das gesamte Konto vorübergehend oder dauerhaft gesperrt wird. Je nachdem lohnt es sich jedoch, diese Maßnahme gerichtlich oder außergerichtlich prüfen zu lassen.

Welche Inhalte sind strafbar?

Das Strafgesetzbuch kennt zwar den Terminus der sexuellen Belästigung. Damit ist gemäß § 184i StGB jedoch nur gemeint, wenn eine andere Person körperlich berührt und dadurch belästigt wird. Durch sexuell belästigendes Verhalten auf Social Media können jedoch verschiedene andere Straftatbestände verwirklicht sein.

Beispiele:

Veröffentlichung von intimen Bildaufnahmen: Wer unbefugt intime Aufnahmen einer anderen Person anfertigt und im Internet verbreitet, macht sich nach § 184k StGB strafbar. Auch wenn die Aufnahmen zunächst mit dem Einverständnis der abgebildeten Person gemacht wurden, ist es strafbar, sie danach gegen den Willen dieser Person online zu verbreiten. Das ist zum Beispiel bei den so genannten Rachepornos der Fall, die dieses Gesetz unter Strafe stellt. 

Veröffentlichen pornographischer Inhalte: Dieses ist unter bestimmten zusätzlichen Bedingungen nach § 184 StGB strafbar, etwa wenn die pornographischen Darstellungen Erwachsener von Personen unter 18 Jahren einsehbar sind. Auch das unaufgeforderte Versenden pornographischer Inhalte an eine andere Person ist strafbar. Von dieser Tatbestandsvariante wird der Versand der so genannten Dickpics erfasst. Die Verbreitung kinder- und jugendpornographischer Inhalte ist in jedem Fall strafbar. 

Öffentliche Kommentare mit sexuellen Bemerkungen: Diese können gemäß § 185 StGB eine so genannte sexuelle Beleidigung darstellen. Wenn ein Kommentar derart anzüglich ist, dass er den Adressaten oder die Adressatin in ihrer Ehre verletzt, kann der Verfasser sich strafbar gemacht haben.

Ich bin von sexueller Belästigung im Internet betroffen - Was tun?

Auf jeden Fall sollten Sie sich Hilfe holen. Sie können sich an die Polizei wenden und sich rechtliche Unterstützung suchen. Auch User Rights hilft Ihnen als betroffene Person. Allerdings prüfen wir nur öffentlich zugängliche Kommentare auf ihre Rechtmäßigkeit und keine Direktnachrichten. In letzterer Angelegenheit müssen Sie sich an die Ermittlungsbehörden wenden.

Wichtig zu wissen: Wir bei User Rights prüfen keine Inhalte, die Darstellungen von Kinderpornographie oder sexuellem Kindesmissbrauch enthalten. Dies ist ohnehin direkt ein Fall für Polizei und Staatsanwaltschaft.

So hilft User Rights!

Sie möchten sexuelle Belästigung oder sonstige sexuell anzügliche Inhalte melden…


So gehen Sie vor:

  1. Plattform melden: Die großen sozialen Netzwerke wie Facebook, Instagram, TikTok, YouTube etc. sind seit kurzem durch den so genannten Digital Services Act (ggf. Link zu Artikel), einer Verordnung der Europäischen Union (EU), dazu verpflichtet, Meldefunktionen für rechtswidrige Inhalte bereitzustellen. Diese sollten Sie nutzen, um die Plattform auf die Tat aufmerksam zu machen. Stellt sich der streitige Inhalt als strafbar heraus, muss die Plattform dagegen vorgehen. Wenn der streitgegenständliche Inhalt nicht strafrechtlich relevant ist, kann er trotzdem gegen die Richtlinien der Plattform verstoßen - etwa wegen Nacktdarstellungen oder sexuell motivierter Kontaktaufnahme. Auch einen solchen Verstoß muss die Plattform auf Ihre Meldung hin prüfen.

  2. Beweise sichern: Erstellen Sie Screenshots der Sie belastenden Inhalte, damit Sie diese später als Beweise verwenden können.

  3. Fall einreichen: Wenn die Plattform nicht angemessen reagiert, können Sie den Fall bei uns einreichen. Wir prüfen, ob die Plattform richtig gehandelt hat oder ob sie Maßnahmen ergreifen muss.

Die Plattform hat gegen Sie eine Maßnahme wegen sexueller Belästigung oder sexuell anzüglicher Inhalte ergriffen…

So gehen Sie vor:

  1. Plattform melden: Sie haben die Möglichkeit, sich in einem Melde- und Abhilfeverfahren direkt an Instagram, TikTok und Co. zu wenden und können gegen die Moderationsmaßnahme (z.B. dauerhafte Accountsperre, Löschung, Inhaltsbeschränkung) der Plattform Widerspruch einlegen.

  2. Beweise sichern: Erstellen Sie Screenshots der Inhalte, die die Plattform zum Anlass für ihre Maßnahme genommen hat. Je mehr desto besser! Erstellen Sie auch Screenshots von den Nachrichten, mit denen die Plattform Ihnen die Maßnahme mitgeteilt hat.

  3. Fall einreichen: Wenn die Plattform nicht angemessen reagiert und ihre Entscheidung nicht rückgängig macht, können Sie den Fall bei uns einreichen. Wir prüfen, ob die Plattform rechtmäßig bzw. richtlinienkonform gehandelt hat.

Account gesperrt wegen sexuell anzüglicher Inhalte - So helfen wir Ihnen!

Gerade bei Accountsperren aufgrund sexuell anzüglicher Inhalte führen wir eine umfassende Grundrechtsprüfung durch. Hier findet auch besondere Berücksichtigung, wie und auf welche anderen Plattformen (z.B. OnlyFans) verlinkt wird, wie Ihre Social Media-Reichweite einzuschätzen ist, ob sie ihren Social Media-Auftritt als Einnahmequelle nutzen oder ob Sie sich mit ihren Inhalten neben der Meinungsfreiheit auch auf andere Grundrechte wie die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit berufen können.