Sexuelle Belästigung auf Social Media
Viele Sexualdelikte werden auf Social Media verübt. Was ist verboten – und was erlaubt? Wann macht man sich wegen sexueller Belästigung strafbar? Und wie kann User Rights helfen?
Viele Sexualdelikte werden auf Social Media verübt. Was ist verboten – und was erlaubt? Wann macht man sich wegen sexueller Belästigung strafbar? Und wie kann User Rights helfen?
Die Richtlinien von Plattformen wie Facebook, Instagram oder TikTok enthalten detaillierte Regeln zu Nacktdarstellungen, Pornografie, Darstellungen sexuellen Missbrauchs und sexuell motivierter Kontaktaufnahme. Ziel dieser Richtlinien ist es, die Sicherheit der Plattformen zu gewährleisten und beispielsweise Minderjährige vor entsprechenden sensiblen Inhalten zu schützen. Daher sind pornographische Inhalte, Abbildungen von Genitalien oder explizite Darstellungen von sexuellen Handlungen in der Regel verboten. Andere Inhalte, wie z. B. implizite Darstellungen sexueller Handlungen, dürfen nur Personen ab 18 Jahren zugänglich gemacht werden. Bei einem Verstoß dürfen die Plattformen laut ihren Richtlinien entsprechende Inhalte löschen oder Kontofunktionen einschränken. In schweren Fällen kann auch das gesamte Konto vorübergehend oder dauerhaft gesperrt wird. Es lohnt sich jedoch, diese Maßnahme im Einzelfall gerichtlich oder außergerichtlich prüfen zu lassen.
Das Strafgesetzbuch kennt zwar den Begriff der sexuellen Belästigung. Nach § 184i StGB liegt sexuelle Belästigung jedoch nur dann vor, wenn eine andere Person körperlich berührt und dadurch belästigt wird. Sexuell belästigendes Verhalten auf Social Media kann jedoch verschiedene andere Straftatbestände erfüllen.
Veröffentlichung intimer Bildaufnahmen: Wer unbefugt intime Aufnahmen einer anderen Person anfertigt und im Internet verbreitet, macht sich nach § 184k StGB strafbar. Auch wenn die Aufnahmen ursprünglich mit dem Einverständnis der abgebildeten Person entstanden, ist ihre spätere Verbreitung gegen deren Willen strafbar. Das ist etwa bei den sogenannten Rachepornos der Fall, die durch diese Vorschrift unter Strafe gestellt werden.
Veröffentlichung pornographischer Inhalte: Dies ist unter bestimmten Bedingungen nach § 184 StGB strafbar – etwa, wenn pornografische Darstellungen Erwachsener für Minderjährige einsehbar sind. Auch das unaufgeforderte Versenden pornografischer Inhalte an eine andere Person ist strafbar. Auch der Versand sogenannter "Dickpics" fällt darunter. Die Verbreitung kinder- und jugendpornographischer Inhalte ist in jedem Fall strafbar.
Öffentliche Kommentare mit sexuellen Bemerkungen: Diese können gemäß § 185 StGB eine sogenannte sexuelle Beleidigung darstellen. Wenn ein Kommentar so anzüglich ist, dass er die betroffene Person in ihrer Ehre verletzt, kann sich der Verfasser strafbar machen.
In jedem Fall sollten Sie sich Unterstützung holen. Wenden Sie sich an die Polizei und suchen Sie rechtliche Unterstützung. Auch User Rights kann Sie als betroffene Person unterstützen. Wir prüfen allerdings nur öffentlich zugängliche Kommentare auf ihre Rechtmäßigkeit – keine privaten Nachrichten oder Chats. In solchen Fällen müssen Sie sich an die Ermittlungsbehörden wenden.
Wichtig zu wissen: User Rights prüft keine Inhalte, die Darstellungen von Kinderpornografie oder sexuellem Kindesmissbrauch enthalten. Solche Fälle müssen unmittelbar an Polizei und Staatsanwaltschaft gemeldet werden.
Plattform melden: Sie haben die Möglichkeit, sich in einem Melde- und Abhilfeverfahren direkt an Instagram, TikTok und Co. zu wenden und können gegen die Moderationsmaßnahme (z. B. dauerhafte Accountsperre, Löschung, Inhaltsbeschränkung) der Plattform Widerspruch einlegen.
Beweise sichern: Erstellen Sie Screenshots der Inhalte, die die Plattform zum Anlass für ihre Maßnahme genommen hat. Je mehr Nachweise Sie haben, desto besser. Erstellen Sie auch Screenshots von den Nachrichten, mit denen die Plattform Ihnen die Maßnahme mitgeteilt hat.
Fall einreichen: Wenn die Plattform nicht angemessen reagiert und ihre Entscheidung nicht rückgängig macht, können Sie den Fall bei uns einreichen. Wir prüfen, ob die Plattform rechtmäßig und im Einklang mit ihren Richtlinien gehandelt hat.
Insbesondere bei Accountsperren wegen sexuell anzüglicher Inhalte führen wir eine umfassende Grundrechtsprüfung durch. Dabei berücksichtigen wir insbesondere Berücksichtigung, wie und auf welche anderen Plattformen (z. B. OnlyFans) verlinkt wird, welche Reichweite Sie in den sozialen Medien haben, ob Sie ihren Social Media-Auftritt als Einnahmequelle nutzen und ob Sie sich mit ihren Inhalten – neben der Meinungsfreiheit – auch auf andere Grundrechte wie die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit berufen können.