Verfassungswidrige Kennzeichen im Internet (§ 86a StGB)

Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ist in Deutschland strafbar nach § 86a StGB. Die Vorschrift betrifft nicht nur das Zeigen bestimmter Symbole, sondern auch ihre Verwendung im Internet und auf Social Media: in Beiträgen, Bildern, Videos, Kommentaren oder Profilen. Wie kann man dagegen vorgehen und wie kann User Rights dabei helfen?

Der Paragraph verweist auf § 86 StGB, der das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verbietet.

Werden verfassungswidrige Kennzeichen auf einer Social-Media-Plattform verwendet, können Betroffene und Zeugen seit Einführung des Digital Services Act (DSA) eine Beschwerde bei einer zertifizierten außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle einreichen, nachdem sie die Kennzeichenverwendung zuvor erfolglos bei der Plattform gemeldet haben. 

User Rights ist die erste in Deutschland zertifizierte Streitbeilegungsstelle nach Art. 21 DSA. Das Verfahren ist für betroffene Nutzerinnen und Nutzer kostenlos, die Plattform trägt die Kosten. Nutzerinnen und Nutzer können sich an die Stelle wenden, wenn sie mit Entscheidungen von Plattformen nicht einverstanden sind oder Beschwerden nicht über das Beschwerdesystem der Plattform gelöst wurden. Bearbeitet werden von User Rights Verfahren zu Instagram, Facebook, TikTok, LinkedIn und Pinterest. Die Plattformen sind verpflichtet, mit der Streitbeilegungsstelle zusammenzuarbeiten und die Entscheidung zu berücksichtigen, auch wenn diese nicht rechtlich bindend ist.

Was sind verfassungswidrige Kennzeichen?

§ 86a StGB spricht von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Das Gesetz nennt insbesondere Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen.  Im Internet tauchen Kennzeichen häufig als Meme, Emoji oder in Bildmontagen auf.

 

Typische Beispiele für rechtsextreme Kennzeichen:

  • das Hakenkreuz, 

  • SS-Runen, SS-Totenkopf 

  • der Hitlergruß 

  • und weitere Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen. 

Auch Kennzeichen terroristischer Organisationen können von § 86a StGB erfasst sein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt in seinen Informationsmaterialien zahlreiche verbotene Kennzeichen und Organisationen auf.

Wichtig: Nicht jedes Symbol mit politischem oder historischem Bezug ist automatisch strafbar. Entscheidend ist, ob es sich um ein Kennzeichen im Sinne des § 86a StGB handelt oder um ein zum Verwechseln ähnliches Symbol, das in einem entsprechenden Zusammenhang verwendet wird. 

Was sind verfassungswidrige und terroristische Organisationen nach § 86 StGB?

Ehemalige nationalistische Organisationen:

  • Die NSDAP und angeschlossene Verbände:
  • die Sturmabteilung (SA),
  • die Schutzstaffel (SS – einschließlich Waffen-SS),
  • die Hitler-Jugend.

Verbotene Parteien

In der Geschichte der Bundesrepublik (seit 1949) sind das nur zwei:

  • die Sozialistische Reichspartei (SRP)
  • die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)

Verbotene Organisationen und Terrororganisationen:

Erfasst sind auch islamistischer Terrororganisationen und solche mit Auslandsbezug, unter anderem:

  • Islamischer Staat
  • Muslim Interaktiv
  • Kalifatsstaat
  • Hamas
  • Kurdische Arbeiterpartei (PKK)
  • Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP)

sowie linksextremistische Organisationen:

  • linksunten.indymedia

und rechtsextremistischer Organisationen:

  • Combat 18 Deutschland (C18 Deutschland)
  • Sturm-/Wolfsbrigade 44
  • Weisse Wölfe Terrorcrew (WWT)

Rechtslage

§ 86a StGB

§ 86a Abs. 1 StGB stellt das Verwenden solcher Kennzeichen unter Strafe. Der Strafrahmen beträgt Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Erfasst ist nicht nur das öffentliche Verwenden, sondern auch das Verbreiten sowie das Herstellen, Vorrätighalten, Einführen oder Ausführen zur Verwendung oder Verbreitung. Für Online-Inhalte kann das insbesondere bei Posts, Kommentaren, Profilbildern, Videos oder geteilten Grafiken relevant werden.

Ausnahmen sind möglich

Die Verwendung ist nicht strafbar, wenn sie der Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient. 
Das ist der Grund, warum Kennzeichen in Geschichtsbüchern, Dokumentationen oder bspw. bestimmten künstlerischen Arbeiten zulässig sein können. Auch hier kommt es aber auf den konkreten Zusammenhang an.

Die bloße Berufung auf Satire, Kunst oder Dokumentation genügt nicht automatisch. Maßgeblich ist, ob sich aus Sinn, Zweck und Gesamtkontext tatsächlich ergibt, dass das Kennzeichen in einem sozialadäquaten Zusammenhang verwendet wird und nicht als Werbung, Verherrlichung oder Identifikationssymbol erscheint.

Besonderheit Reichskriegsflagge

Bei der Reichskriegsfahne wird unterschieden: Strafbar nach § 86a StGB ist die Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz aus der Zeit von 1935 bis 1945. Ältere Versionen der Reichskriegsflagge sind nicht generell nach § 86a StGB strafbar. Das Bundesamt für Verfassungsschutz weist allerdings darauf hin, dass solche Fahnen bei konkreten Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung polizeilich sichergestellt oder eingezogen werden können. Das kann insbesondere bei Demonstrationen der Fall sein.

Verfassungswidrige Kennzeichen auf Social-Media-Plattformen

Auch Plattformen verbieten Inhalte mit extremistischen, terroristischen oder hasserfüllten Symbolen in ihren eigenen Richtlinien. Diese Regeln sind oft breiter als das Strafrecht. Ein Inhalt kann deshalb auch dann gegen Plattformregeln verstoßen, wenn die strafrechtliche Bewertung im Einzelfall nicht eindeutig ist.

Instagram und Facebook (Meta)

Meta regelt § 86a-Konstellationen in der Richtlinie zu gefährlichen Organisationen und Personen. Untersagt sind Inhalte, die terroristische, Hass- oder kriminelle Organisationen verherrlichen, unterstützen oder repräsentieren,  einschließlich einschlägiger Symbole und Kennzeichen.

TikTok

TikTok strukturiert einschlägige Inhalte unter Hassrede und hasserfülltes Verhalten sowie gewaltbereite und hasserfüllte Organisationen. Explizit verbietet die Richtlinie Symbole und Bilder im Zusammenhang mit hasserfüllten Bewegungen (Hassrede und hasserfülltes Verhalten) sowie die generell Präsenz von gewaltbereiten extremistischen Akteuren, kriminellen Organisationen oder politischen Organisationen (Gewaltbereite und hasserfüllte Organisationen und Individuen).

LinkedIn

LinkedIn verbietet in den Professional Community Policies Inhalte, die gefährliche Organisationen oder Personen fördern. Ausdrücklich werden terroristische Organisationen und gewaltbereite extremistische Gruppen genannt. Personen, die sich solchen Organisationen oder Gruppen anschließen, dürfen kein LinkedIn Profil haben.

Pinterest

Pinterest untersagt in den Community-Richtlinien Inhalte und Konten, die gefährliche Akteure oder Gruppen fördern, ihnen angehören, sie nachahmen, loben oder unterstützen. Dazu zählen ausdrücklich Extremisten und terroristische Organisationen.

Was Betroffene und Zeugen tun können

1. Inhalt sichern und Beweise dokumentieren

Screenshot mit Profilname, Datum, Uhrzeit und URL. Bei bearbeiteten oder versteckten Kennzeichen auch die Zoomstufe oder den spezifischen Ausschnitt dokumentieren. Bei Videos den Timecode notieren.

2. Plattformmeldung einreichen

Ein Verstoß gegen das Strafrecht oder die Richtlinien melden. Wenn möglich, den konkreten Straftatbestand oder Richtlinienbereich benennen: bei Meta die Richtlinie zu gefährlichen Organisationen, bei TikTok die Richtlinie zu gewaltbereiten und hasserfüllten Organisationen oder zu Hassrede und hasserfüllten Verhalten. Auch bei unklaren Symbolen (etwa Zahlencodes oder abgewandelte Logos) den Kontext erläutern.

3. Strafanzeige prüfen

Der Tatbestand muss die Polizei erreichen. Alle Bundesländer bieten Online-Anzeige über die jeweilige “Onlinewache” oder “Inernetwache” (Link: https://portal.onlinewache.polizei.de/de/). Alternativ ist eine Anzeige bei jeder Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft möglich.

4. Streitbeilegung durch User Rights

User Rights kann in zwei Konstellationen helfen: 

  1. Wenn die Social-Media-Plattform auf Ihre Meldung nicht oder unzureichend reagiert hat und Inhalte mit verfassungswidrigen oder terroristischen Kennzeichen online bleiben. 

  2. Oder wenn die Plattform eigene Inhalte oder das eigene Konto zu Unrecht als Verstoß gegen § 86a StGB eingestuft hat, beispielsweise bei dokumentarischen oder wissenschaftlichen Inhalten oder Fehlinterpretationen. 

In diesen Fällen können Sie über unser Online-Formular eine Beschwerde einreichen und die Maßnahme von unseren erfahrenen Streitschlichter:innen unabhängig überprüfen lassen. Nach der Verfahrensordnung beträgt die Verfahrensdauer regelmäßig maximal 90 Tage. 

Bitte beachten Sie: User Rights prüft keine Fälle, die sich ausschließlich auf Direktnachrichten beziehen oder Maßnahmen, die vor mehr als sechs Monaten getroffen wurden.

Sie sind betroffen? Reichen Sie Ihren Fall ein.

Unabhängige Überprüfung Ihrer Plattformmeldung – kostenlos, ohne Anwalt, in der Regel innerhalb von 90 Tagen entschieden.

FAQ: Häufige Fragen zu verfassungswidrigen Kennzeichen im Internet