Verfassungswidrige Kennzeichen im Internet (§ 86a StGB)
Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ist in Deutschland strafbar nach § 86a StGB. Die Vorschrift betrifft nicht nur das Zeigen bestimmter Symbole, sondern auch ihre Verwendung im Internet und auf Social Media: in Beiträgen, Bildern, Videos, Kommentaren oder Profilen. Wie kann man dagegen vorgehen und wie kann User Rights dabei helfen?

