Fake-Profile und Identitätsmissbrauch auf Social Media: Was Betroffene tun können

Jemand hat auf Instagram, TikTok oder LinkedIn ein Profil unter Ihrem Namen eingerichtet, Ihre Fotos verwendet oder sich als Ihr Unternehmen ausgegeben? Oder Ihr eigenes Konto wurde von einer Plattform fälschlicherweise als Fake gesperrt? Beides ist ein verbreitetes Problem – und in vielen Fällen ein Verstoß gegen Plattformrichtlinien und geltendes Recht.

Gefälschte Profile und Konten mit fremder Identität sind auf Social Media ein wiederkehrendes Problem. Rechtlich unterscheidet man zwischen bloß fiktiven oder pseudonymen Konten, Konten mit Identitätsmissbrauch und Konten, die für Betrug, Belästigung, Nachstellung oder falsche Tatsachenbehauptungen eingesetzt werden.

Erfolgt der Identitätsmissbrauch über eine Social-Media-Plattform, können Betroffene seit Einführung des Digital Services Act (DSA) eine Beschwerde bei einer zertifizierten außergericht¬hen Streitbeilegungsstelle einreichen. User Rights ist die erste in Deutschland zertifizierte Streitbeilegungsstelle nach Art. 21 DSA. Das Verfahren ist für betroffene Nutzerinnen und Nutzer kostenlos, die Plattform trägt die Kosten. Ein interner Beschwerdeweg nach Art. 20 DSA muss vorab nicht durchlaufen werden. Bearbeitet werden Verfahren zu Instagram, Facebook, TikTok, LinkedIn und Pinterest. Die Plattformen sind verpflichtet, mit der Streitbeilegungsstelle nach Treu und Glauben zusammenzuarbeiten – auch wenn die Entscheidungen nicht rechtlich bindend sind.

Wann ist ein Fake-Profil rechtlich problematisch?

Fiktives Konto oder Identitätsmissbrauch?

Für die rechtliche Einordnung ist zunächst zu unterscheiden: Ein Konto unter einem frei erfundenen Namen ist anders zu bewerten als ein Konto, das Name, Bild, Identitätsmerkmale oder die berufliche Zugehörigkeit einer realen Person oder Organisation verwendet. Wird eine konkrete Person nachgeahmt, kann dies – unabhängig von einer Strafbarkeit – gegen Plattformrichtlinien verstoßen und zivilrechtliche Ansprüche auslösen.

Beispiel: Ein Profil auf Instagram trägt Ihren vollständigen Namen und ein Foto von Ihnen, das ohne Ihre Erlaubnis verwendet wird. Das Konto sendet Nachrichten an Ihre Kontakte oder verbreitet falsche Behauptungen in Ihrem Namen.

 

Identitätsnachahmung vs. unauthentisches, irreführendes Verhalten: ein wichtiger Unterschied

Nicht jede Entscheidung rund um Fake-Accounts fällt in den Prüfungsumfang von User Rights. Plattformen unterscheiden intern zwischen zwei Kategorien, die von außen ähnlich aussehen, aber grundlegend unterschiedlich behandelt werden:

Identitätsnachahmung – die Verwendung des Namens, der Bilder oder der Identitätsmerkmale einer realen Person oder Organisation, um andere zu täuschen – ist eine inhaltsbasierte Richtlinienverletzung. Plattformentscheidungen, solche Konten zu entfernen oder nicht zu entfernen, sind von User Rights überprüfbar.

Irreführendes oder unauthentisches Verhalten – etwa koordinierte Fake-Konten, Bot-Netzwerke, künstlich erzeugte Interaktionen oder der Einsatz von Automatisierung zur Manipulation von Plattformsystemen – wird von Social-Media-Plattformen in der Regel als verhaltensbasierter Verstoß eingestuft. Solche Maßnahmen beziehen sich typischerweise auf das Verhalten eines Nutzers oder Netzwerks und nicht auf einen konkreten veröffentlichten Inhalt und liegen daher außerhalb des Prüfungsumfangs von User Rights.

Praktisch bedeutet das: Wird ein gefälschtes Profil genutzt, um sich als eine reale Person auszugeben und Dritte zu täuschen, ist die Plattformentscheidung dazu überprüfbar. Wird ein Konto dagegen gesperrt, weil es Teil eines Bot-Netzwerks ist oder Engagement künstlich verstärkt, ist diese Maßnahme nicht bei User Rights anfechtbar.

Einen vollständigen Überblick darüber, welche Maßnahmen prüfbar sind, bietet unsere Seite zum Prüfungsumfang.

Rechtslage: Was ist bei Fake-Profilen strafbar?

Kurzübersicht: Relevante Rechtsgrundlagen

  • § 263 StGB – Betrug durch gefälschte Profile
  • § 238 StGB – Nachstellung (Stalking) über Fake-Konten
  • §§ 186, 187 StGB – Üble Nachrede und Verleumdung
  • § 12 BGB – Namensrecht
  • § 22 KunstUrhG – Recht am eigenen Bild

§ 263 – Betrug durch gefälschte Profile

§ 263 StGB (Betrug) kann einschlägig sein, wenn ein gefälschtes Profil genutzt wird, um andere über Identität, Rolle oder Absichten zu täuschen und dadurch Vermögensverfügungen auszulösen. Typische Konstellationen: gefälschte Verkaufsprofile, Romance-Scams, scheinbar offizielle Unternehmens- oder Recruiter-Konten. Der Strafrahmen beträgt Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

 

§ 238 StGB – Nachstellung (Stalking) über Fake-Konten

§ 238 StGB (Nachstellung) kann einschlägig sein, wenn ein gefälschtes Profil eingesetzt wird, um eine bestimmte Person wiederholt zu kontaktieren, zu verfolgen oder unter wechselnden Konten fortgesetzt zu bedrängen. Mehr dazu im Artikel Stalking und Nachstellung im Internet (Cyberstalking).

 

§§ 186, 187 StGB – Üble Nachrede und Verleumdung über Fake-Profile

Wer von einem gefälschten Profil aus ehrenrührige oder unwahre Tatsachen über eine andere Person verbreitet, kann üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) begehen. § 186 StGB betrifft Tatsachen, deren Wahrheit nicht erweislich ist; § 187 StGB bewusst unwahre Behauptungen. Zusätzlich kann § 185 StGB (Beleidigung) einschlägig sein.

 

Namens- und Persönlichkeitsrecht

Wird ein gefälschtes Profil unter Verwendung des Namens oder der Bilder einer realen Person erstellt, kommen zivilrechtliche Ansprüche aus § 12 BGB (Namensrecht) sowie aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Betracht. Werden Bildnisse ohne Einwilligung verbreitet, sind außerdem § 22 KunstUrhG und § 33 KunstUrhG relevant. Datenschutzrechtliche Ansprüche aus der DSGVO können hinzutreten. Hinweis: Datenschutzverletzungen bei Meta (Instagram/Facebook) fallen nicht in den Prüfungsumfang von User Rights. Für datenschutzrechtliche Beschwerden gegen Meta wenden Sie sich an Ihre zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde.

Fake-Profile auf Plattformen: Community-Richtlinien

Alle von User Rights bearbeiteten Plattformen untersagen in ihren Community-Richtlinien das Erstellen von Konten, die eine andere Person oder Organisation nachahmen. Die relevanten Richtlinienbereiche und der Umfang der Prüfung durch User Rights unterscheiden sich je nach Plattform.

 

Instagram und Facebook (Meta)

Meta regelt Identitätsnachahmung in der Richtlinie Authentische Identitätsdarstellung. Zusätzlich sieht Meta Maßnahmen in der Richtlinie Kontointegrität vor, die Konten mit irreführenden Angaben zur eigenen Person oder zur Umgehung von Durchsetzungsmaßnahmen erfasst. Beide Policies sind im inhaltsbezogenen Bereich bei User Rights anfechtbar. Maßnahmen, die Meta ausschließlich auf Basis von irreführendem  Verhalten (Inauthentic Behaviour) trifft, liegen dagegen außerhalb des Prüfungsumfangs – der Hinweis im Ablehnungsbescheid gibt in der Regel an, auf welcher Grundlage entschieden wurde.

 

TikTok

TikTok untersagt Identitätsnachahmung und irreführende Darstellung in der Richtlinie Integrität und Authentizität. Die Plattform stellt einen eigenen Meldeweg für nachahmende Konten bereit. TikToks Richtlinie zu täuschendem Verhalten und Fake-Engagement ist bei User Rights nur teilweise prüfbar: inhaltsbezogene Entscheidungen können angefochten werden, verhaltensbasierte Durchsetzung nicht.

 

LinkedIn

LinkedIn verbietet Fake-Profile ausdrücklich in den Professional Community Policies. Untersagt sind falsche Profile, irreführende Angaben zur eigenen Person sowie die Verwendung eines Profilbilds, das nicht die eigene Person zeigt. LinkedIn-Fälle werden bei User Rights vollständig geprüft.

 

Pinterest

Pinterest untersagt Konten, die eine Person oder Organisation nachahmen oder ihre Zugehörigkeit irreführend darstellen, in der Richtlinie Identitätsbetrug (Impersonation). Fan-, Parodie- oder Kommentarkonten sind erlaubt, sofern aus Nutzername oder Kontodetails klar hervorgeht, dass keine offizielle Zugehörigkeit besteht.

Was können Betroffene bei Fake-Profilen auf Social Media tun?

1. Gefälschtes Profil dokumentieren

Sichern Sie alle relevanten Inhalte, bevor Sie eine Meldung einreichen oder das Profil von der Plattform entfernt wird:

  • Screenshot des Profils mit Nutzername, URL, Datum und Uhrzeit
  • Bei verdächtigen Beiträgen oder Nachrichten: diese ebenfalls sichern
  • Vergleich mit dem echten Profil oder einem offiziellen Identitätsnachweis dokumentieren
  • Bei LinkedIn: Screenshot mit Profilbild, Titel und Netzwerk

 

2. Plattformmeldung einreichen

Melden Sie das Konto über die Meldefunktion der jeweiligen Plattform. Wählen Sie dabei gezielt die Kategorie für Identitätsnachahmung oder gefälschte Konten. Bei Meta: Achten Sie darauf, ob es sich um Identitätsnachahmung einer realen Person (Authentische Identitätsdarstellung) oder um ein Konto mit irreführenden Angaben (Kontointegrität) handelt – das erleichtert die korrekte Zuordnung. Bei TikTok und LinkedIn gibt es jeweils eigene Meldewege für nachahmende Konten.

 

3. Strafanzeige und zivilrechtliche Schritte prüfen

Je nach Fall kommen folgende Schritte in Betracht:

  • Strafanzeige bei der Polizei wegen Betrug (§ 263 StGB), Nachstellung (§ 238 StGB) oder Ehrdelikten (§§ 185–187 StGB)
  • Zivilrechtliche Unterlassungsansprüche aus Namens- und Persönlichkeitsrecht
  • Bei Verwendung eigener Fotos: Ansprüche aus § 22 KunstUrhG
  • Datenschutzrechtliche Beschwerde nach DSGVO (bei Meta: bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde)

Diese Schritte sind keine Voraussetzung für die Plattformmeldung oder ein Verfahren bei User Rights.

 

4. Streitbeilegung durch User Rights

Wenn auf der Plattform eine Meldung eingereicht wurde und die Plattform nicht tätig geworden ist oder ihre Entscheidung aufrechterhalten hat, kann ein Verfahren nach Art. 21 DSA bei User Rights eingeleitet werden. User Rights prüft zwei Konstellationen: Wenn die Plattform auf die Meldung eines nachahmenden Kontos nicht oder unzureichend reagiert hat. Oder wenn die Plattform ein eigenes Konto zu Unrecht als Fake eingestuft und gesperrt hat – sofern die Entscheidung inhaltsbasiert und nicht rein verhaltensbasiert ergangen ist. Das Verfahren ist für Nutzerinnen und Nutzer kostenlos; ein vorheriger interner Beschwerdeweg ist nicht erforderlich. Über das Online-Formular können Betroffene ihre Beschwerde direkt einreichen.

Hinweis: Gehackte oder kompromittierte Konten fallen nicht in den Prüfungsumfang von User Rights – diese werden von den Plattformen als Sicherheitsvorfall behandelt. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Kontowiederherstellung der jeweiligen Plattform. Direktnachrichten sind ebenfalls ausgenommen. Den vollständigen Prüfungsumfang finden Sie auf der Seite zum Prüfungsumfang.

Sie sind betroffen? Reichen Sie Ihren Fall bei User Rights ein

Unabhängige Überprüfung Ihrer Plattformmeldung – kostenlos, ohne Anwalt, in der Regel innerhalb von 90 Tagen entschieden.

FAQ: Häufige Fragen zu Fake-Profilen auf Social Media